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9. April 2008

Alg 2 ganz automatisch? Nicht die halbe Wahrheit

Die OZ berichtete über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, u.a. dies zum Kinderzuschlag:
... Künftig werden die Mindesteinkommensgrenzen für Paare auf 900 Euro, für Alleinerziehende auf 600 Euro im Monat festgesetzt. Wer weniger verdient, erhält zur Aufstockung des Familieneinkommens automatisch Hartz IV.
Nein, automatisch erhält er nichts, Hartz 4 sowieso nicht. Wenn jemand etwas erhält, nachdem sein Antrag bewilligt wurde, dann vielleicht Arbeitslosengeld 2, allerdings nur dann, wenn die Bearbeiter des Antrages richtig rechnen und das kommt soooo häufig nicht vor.
Damit der Antrag bewilligt wird, muss der Antragsteller seine gesamten finanziellen Verhältnisse darlegen. Vor allem muss er bis zu den bekannten Grenzen sein Vermögen aufbrauchen, ehe er auch nur einen Cent erhält, das allerdings ganz automatisch.
Das ist seit über drei Jahren so, nur die OZ hat es noch immer nicht gemerkt.

Mit dem Alg 2 ist es genau umgekehrt, wie in der OZ beschrieben:

Die Familienministerin:

Der verbesserte Kinderzuschlag bewahrt eine Viertelmillion Kinder vor Hartz IV und unterstützt ihre Eltern in Erwerbstätigkeit.
Und:
Das bedeutet, dass mit dem Kinderzuschlag den Eltern geholfen werden soll, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten - mit Kindern aber zusätzlich Arbeitslosengeld II benötigen. Eine Evaluation hat gezeigt, der Kinderzuschlag erfüllt die an ihn gestellten Anforderungen und erreicht seine Zielgruppe. Er bekämpft das Armutsrisiko, er fördert Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit

Und das Arbeitsministerium (besonders hilfreich für eventuelle Antragsteller, weil wichtige Fragen kurz beantwortet werden):

Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?

Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.


Das Erwerbslosenforum:

Damit sollen Familien mit geringem Einkommen gestützt werden. Bisher müssen Menschen, dessen Einkommen nicht für den Unterhalt der ganzen Familie ausreicht, ein ergänzende Hartz IV Leistungen beantragen.

Auch aus der Kritik der Bundestagsfraktion der Linken ist zu erkennen, dass in der Berichterstattung der OZ etwas nicht stimmen kann:

Weder wird der maximale Kinderzuschlag über die mickrigen 140 Euro hinaus angehoben, wie die Bundeskanzlerin am 28. November 2007 im Bundestag versprochen hatte, noch werden mindestens 500.000 Kinder der über 2,6 Millionen Kinder in Hartz IV aus der Bedürftigkeit geholt, wie die Familienministerin am 13. September 2007 im Bundestag versprochen hatte. Dafür ist der beibehaltene Maximalbetrag mit 140 Euro viel zu gering und erreicht mit den insgesamt geplanten 250.000 Kindern viel zu wenige Familien.
Noch größer ist das Versagen der Bundesregierung bei den Alleinerziehenden Familien, die mit keinen spürbaren Verbesserungen rechnen dürfen. Bei der jetzt vorgesehenen Absenkung der Mindesteinkommensgrenze des Kinderzuschlags für Alleinerziehende auf 600 Euro wird eine Überwindung der Hartz IV-Bedürftigkeit nur schwer erzielbar sein, da der Unterhaltsvorschuss angerechnet, aber die Maximalhöhe von 140 Euro nicht angehoben wird."

Nachtrag, 10. April:
Das Familienministerium hat mir bestätigt, dass Alg 2 nur auf Antrag bewilligt wird. Vielleicht sagt jemand in der OZ Bescheid.

23. September 2008

Hintergrund: Kinderzuschlag und Alg 2

Ich kann mich nicht daran erinnern, darüber etwas in der OZ gelesen zu haben. Nun gibt es Neuigkeiten:

Hartz IV: Verbessertes Vorgehen bei Kinderzuschlag

ARGE verbessert Vorgehen bei Kinderzuschlag. Aber: Weiterhin Rechtsbruch beim Kinderzuschlag

Wie die ARGE Bochum heute auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Reaktion auf eine Initiative der "Unabhängigen Sozialberatung" (1) und weiterer Erwerbsloseninitiativen ihr Vorgehen beim veränderten Kinderzuschlag teilweise der Rechtslage angepasst. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld.

Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. ...

Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.

14. November 2008

Kinderzuschlag: OZ-Theorie und Praxis

Die OZ ratgeberte:
Kinderzuschlag statt Hartz IV
Wenn durch Arbeitslosigkeit in der Familie das Geld knapp wird, muss nicht Hartz IV der letzte Ausweg sein.
Sind Kinder im Haushalt, kann der Kinderzuschlag den bitteren Antrag auf Arbeitslosengeld II verhindern. ...
Dass ein Antrag bitter ist, bezweifle ich. Selbst wenn er es wäre, muss er ja nicht gegessen werden

Hinzuzufügen wäre gewesen: und umgekehrt.
Das lesen Sie auch in der OZ:
Für viele einkommensschwache Familien dürfte aber auch nach den Neuregelungen unklar bleiben, ob sie nun ALG II oder den Kinderzuschlag beantragen sollen. Das ist aber kein Problem, so die Bundesagentur: „Wenn die Familienkasse feststellt, dass nicht der KiZ, sondern ALG II infrage kommt, gilt der ursprüngliche KiZ-Antrag als Antrag auf ALG II – und umgekehrt.“
Doch das ist die Theorie. Die von der OZ nicht nachgeprüfte Praxis mit entsprechenden Hinweisen erhalten Sie hier:

Es kommen aus der ganzen Republik die Meldungen, dass die ARGEn/JC laufende SGB II Leistung mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld / Kinderzuschlag einstellen. In einigen Fällen fällt bei den Betroffenen ein SGB II – Leistungsanspruch von mehreren hundert EURO weg. Dies betrifft Alleinerziehende mit Kindern und Unterhalt und UVG, die über Kindergeld- und Wohngeldanrechnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II aus dem SGB II – Leistungsbezug herausfallen. Gleiches trifft auf Niedriglöhner mit Kindern zu die aufgrund ihrer Kinder SGB II hilfebedürftig werden und im Grunde einen Kinderzuschlag- Anspruch haben können.

Dieses behördliche Vorgehen ist rechtswidrig. ...

18. September 2008

Wie Hartz 4-Statistik geschönt wird - der neueste Trick

Falls Sie Alg 2-Empfänger mit Kindern kennen, geben Sie bitte diese Information an sie weiter, denn vom OZ-Ratgeber werden Sie es höchstwahrscheinlich nicht erfahren.

Skandalöse Täuschung von Hartz IV-Berechtigten

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV - es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik.

Einige werden sogar weniger haben als zuvor: der Zuschlag für den Übergang von Alg I in ALG II (§ 24 SGB II) würde wegfallen, zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, Wegfall der GEZ-Befreiung, der Mehrbedarfe für Alleinerziehende. Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als "Aufstocker" sinnvoller sein.

Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.

In diesem Fall haben die Betroffenen das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten. ...

2. März 2005

Verwegener Hoppe

Ebenfalls nur hier als PDF nachzulesen ist THOMAS HOPPEs Kommentar: Kinderarmut in Deutschland
Schwere Hypothek

Theoretisch kann dagegen der gerade initiierte „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes
Deutschland 2005-2010“ helfen. Praktisch eher solche Maßnahmen wie der seit Januar eingeführte „Kinderzuschlag“ für gering verdienende Eltern bis 140 Euro monatlich. Dadurch sollen rund 150 000 Kinder und deren Familien nicht auf Alg II angewiesen sein.

Der Kinderzuschlag wurde bisher zwei Prozent aller Antragsteller gewährt. Der Rest waren Ablehnungen. Dieses Gesetz als praktische Hilfe darzustellen, wagt deshalb nicht einmal mehr die Familienministerin. Angesichts der geringen Zahl bewilligter Anträge versprach sie Änderungen.
Ich bin zwar nicht für das Finden von Themen zuständig, doch rate ich dringend, einen gut vorbereiteten Redakteur in die Rostocker Kindergeldkasse zu schicken, um zu schildern, mit welchem Aufwand das Personal geschult werden musste, mit wie vielen Überstunden sie nun mit dem Abfassen von Ablehnungen beschäftigt sind, wie viele Eltern zwischen den Behörden hin und her geschickt werden, um schließlich zu fragen, ob dieses Gesetz nicht überflüssig ist.

3. Dezember 2008

Information und Gesäusel

Hartz IV-Ämter betreiben Rechtsbruch

Erwerbslosenverbände: Hartz IV-Ämter betreiben Rechtsbruch auf Kosten von Kindern

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. werfen den für Hartz IV zuständigen Behörden Rechtsbruch vor und Familien mit Kindern in existenzielle Not zu treiben. Seit September würden im Rahmen einer "Sonderaktion" der Bundesagentur für Arbeit bundesweit Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag beantragt werden. ...

Wie verhalten sich die Behörden im Verbreitungsgebiet der OZ?
Hierzu Informationen inklusive Möglichkeiten zur Gegenwehr, passend zur Vorweihnachtszeit, passend zum Spendengesäusel!

19. Februar 2010

Über Oberflächliches und das Verbreiten von Propaganda

Wie oberflächlich auch lange Artikel sein können, belegt heute Marcus Stöcklin mit diesem Artikel:
Wenn Arbeit sich nicht mehr lohnt
... Laut einer neuen Statistik des Bundes der Steuerzahler erhält ein Geringverdiener in der Gastronomie (verheiratet, zwei Kinder) 1176 Euro netto. Ein vergleichbarer Hartz IV-Empfänger würde 1653 Euro beziehen (inklusive Wohnkosten). ...
Viele Wörter über die geradezu heroische Arbeitsmoral von Geringverdienern verschwendete der Autor, wobei ich mich frage, ob es Arbeitsmoral ist, die jemanden für 238 Euro netto Vollzeit arbeiten lässt. Der erste Gedanke wäre doch, den Arbeitgeber zu fragen, ob das stimmt, und wenn es stimmt, nachzuhaken, auch bei der Arge, die den Lohn die Brosamen aufstockt. Aber erwartet das wirklich noch jemand von einem OZ-Redakteur?

Zu der Rechnung noch dies und Sie wissen, was ich mit oberflächlich meine:

... „Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge.“

Zwar stimmt der Vergleich zwischen Lohn und den rund 1600 Euro, die eine vierköpfige Hartz-IV-Familie erhält. Doch bei einer Kellnerin mit 1400 Euro brutto kommt am Ende mehr heraus, wenn sie Hilfen beantragt. Netto bleiben ihr rund 1100 Euro. Weil das zwar für sie selbst, aber nicht für ihre Kinder reicht, kann sie bei der Familienkasse Kinderzuschläge und beim Sozialamt Wohngeld beantragen. Die Berechnung beider Hilfen ist sehr individuell. Die Familienkasse Bochum hat diesen fiktiven Fall mit der Annahme von 600 Euro Miete berechnet: Die Kellnerin hätte Anspruch auf 280 Euro Kinderzuschlag und 340 Euro Wohngeld. Sie käme damit auf 1720 Euro. Außerdem dürfte sie 368 Euro Kindergeld behalten, das auf Hartz IV angerechnet wird. Arbeiten lohnt sich für sie doch. ...
Hervorhebung von mir

Der gesamte Artikel ist lesenswert, im Gegensatz zu dem der OZ.

Über einem weiteren Artikel auf der Blickpunktseite steht:
OECD-Studie kritisiert: Kaum Anreize für Langzeitarbeitslose
Dieser Gedankengang kommt in dem langen Text nicht vor:

Allerdings hat die OECD-Studie wie auch die Diskussion darüber eine starke Schlagseite, die Konzentration auf die finanziellen Anreize für Hartz-IV-Bezieher, eine Arbeit aufzunehmen. Ohne auf Anreizstrukturen an sich einzugehen, sollte doch aber zuerst zur Kenntnis genommen werden, dass die Konjunktur auch neue Arbeitsplätze in größerem Umfang hergeben muß. Der Arbeitsmarkt ist nicht getrennt von der Dynamik der Güter- und Kapitalmärkte zu sehen. Selbst das beste Anreizsystem kann 3,6 Mio. Arbeitslose, besser 4,8 Millionen Unterbeschäftigte nicht auf 1 Mio. offene Arbeitsstellen (optimistische Annahme) verteilen.

Und so etwas durfte natürlich nicht fehlen:
Die Angst vieler Durchschnitts- und Besserverdiener vor einem Absturz in die Langzeitarbeitslosigkeit ist derweil weitgehend unbegründet. Wie aus einer Untersuchung des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) hervorgeht, erzielte nur einer von tausend „Hartz IV“-Empfängern vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ein monatliches Bruttogehalt von über 3500 Euro.
Na dann ist ja alles gut, oder doch nicht? IZA? Da ist höchste Vorsicht geboten, allerdings nicht in der OZ, dem kritischen Hochwertblatt:

Das Institut zur Zukunft der Arbeit ist ein Arbeitgeber-dominierter Lobby-Think-Tank voller einschlägiger Politiker/innen, Arbeitgeber-Lobbyisten/innen und Aktivisten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Der berüchtigte Arbeitsmarktpolitik-Direktor Hilmar Schneider wollte sogar mal Arbeitslose versteigern lassen, um die Kosten für Sozialausgaben gegenzufinanzieren. Wenn solche „Studien“ aus dieser Ecke kommen, kann das eigentlich nur unseriös sein.
Wie seriös es dort zugeht, erkennen Sie hier:
Das DIW schreibt in einer Studie gestern: „Die zunehmende Spreizung der bedarfsgewichteten Haushalts-Nettoeinkommen war Folge einer Polarisierung der Einkommensverteilung hin zu den Rändern und einer entsprechenden Schrumpfung der mittleren Einkommensklassen.“ Das IZA schreibt nun, dass der Absturz des Mittelstands ein Märchen ist. Der Präsident des DIW und der Direktor des IZA ist Klaus F. Zimmermann, um die Koordination der Forschung in seinen beiden Instituten scheint er sich nicht sehr zu kümmern.
Aussagekräftig wäre nur die Verfolgung des Verlaufs vom Arbeitslosengeld I über den Abbau der Ersparnisse und des Vermögens bis zur Bedürftigkeit und einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dass vor dem Absturz ins Arbeitslosengeld, die Betroffenen auch Billigjobs angenommen haben ist sicherlich der traurige Regelfall.
Hätte das IZA Recht, wäre übrigens das Lamento von Westerwelle über die Leistungsträger in der Mitte, um die sich angeblich niemand kümmert, als wohlfeile Propaganda entlarvt.

Über all das erfahren Sie aus der arbeitgeberfreundlichen OZ nichts.

4. März 2010

Berichtigung als Versteckspiel

Auch die OZ hatte volksverblödend geschlagzeilt und ich hatte es hier angemerkt:
Wenn Arbeit sich nicht mehr lohnt
... Laut einer neuen Statistik des Bundes der Steuerzahler erhält ein Geringverdiener in der Gastronomie (verheiratet, zwei Kinder) 1176 Euro netto. Ein vergleichbarer Hartz IV-Empfänger würde 1653 Euro beziehen (inklusive Wohnkosten). ...
und sich damit - wie schon seit Jahren - mit Falschmeldungen indirekt an der Hetze gegen Alg 2-Berechtigte beteiligt, als wäre das Blättchen im Wettbewerb mit der BILD. Die Berichtigung fiel - ganz hochwertblattmäßig - beschämend mager aus, vorgestern versteckt in einem Block von Kurzmeldungen auf der Politikseite:
Lohnabstands-Vergleich:
Geringverdiener haben einer Studie zufolge mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger. Selbst bei Stundenlöhnen unter sechs Euro hätten sie mehr Geld in der Tasche, heißt es in einer vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gestern präsentierten Untersuchung. Je nach Haushaltstyp betrage der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielten dabei das Wohngeld und der Kinderzuschlag.
Das wars - keine Blickpunkseite, wie die mit dem verlogenen Vergleich, sondern ausgewogene Berichterstattung nach Art der kritischen OZ-Hochwertjournalisten.

Richtig hätten die ersten Sätze lauten müssen:

Wir haben Ihnen erneut eine Lüge verkauft, weil wir grundsätzlich nicht prüfen, was Bonzen schwätzen. Deshalb berichtigen wir und bitten Sie um Entschuldigung. Hier finden Sie auf einer Blickpunktseite eine Auswahl aus 196 Rechenbeispielen, die belegen, dass Alg 2-Berechtigte stets weniger Geld zur Verfügug haben als Arbeitende.

Aber wo kämen wir da hin. Dann wäre die OZ nicht mehr die OZ:

agenturabhängig, regierungsergeben, unternehmerfreundlich, CDU-nah
und:

Ausführlich ist alles hier geschildert. Lesen und verstehen Sie noch besser, dass sich die OZ, getarnt als Märchentante, am Aufhetzen Armer gegen die Ärmsten indirekt beteiligt.

20. August 2007

Regierung energiegeladen?

Kinderarmut - Koalition greift ein
Die Große Koalition will energischer gegen Kinderarmut vorgehen. ... Ziel sei es, die Zahl der Empfänger auf 530 000 Kinder zu vervierfachen. ...
Ging sie denn bisher energisch gegen Kinderarmut vor? Dass ich nicht lache!
Mehr als zwei Jahre lang haben die Regierungen das Elend mit der Kinderarmut und dem Kinderzuschlag nicht beachtet. Eine Gesetzesänderung ist seit zwei Jahren überfällig. Besser wäre gewesen, von vornherein ein sinnvolles Gesetz zu schaffen und keines, dass Personal hauptsächlich mit dem Schreiben von Ablehnungen bindet.
Und natürlich hat die OZ das Thema verschlafen, klar, lag ja auch keine Agenturmeldung vor. Ich erinnere an einen meiner Einträge.

2. Juli 2009

Schulbeihilfe nun auch in Klasse elf bis dreizehn

Nur wer sich wehrt, kann etwas ausrichten:

Hartz IV: Neues zur Schulbeihilfe

Auch Schüler der 11, 12 und 13 Klasse erhalten ab ersten August 2009 die Schülerbeihilfe, sofern ein ALG II Anspruch besteht

Zum 1.8.2009 sollen neben Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nun auch solche Haushalte die neue Schulbeihilfe (100 Euro jährlich pro Schulkind) erhalten, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Zwischenzeitlich wurde die Begrenzung auf Schüler bis zur 10. Klasse aufgehoben und bis zur 13. Klasse erweitert.
Gerade bei jugendlichen Erwachsenen sollte darauf geachtet werden, ob diese Pauschale tatsächlich gezahlt wird, da noch viele Sachbearbeiter in den Behörden anscheinend von der neuen Regelung nichts mitbekommen haben. Betroffenen sollten auf jeden Fall die Schulbeihilfe einfordern und sich nicht abwimmeln lassen.

29. März 2010

Beschämende Berichtigung

Dieses Mal wurde es keine Blickpunktseite, um Westerwelles Lügengeschichte als solche zu entlarven, nachdem die OZ auf einer Blickpunktseite des Vizekanzlers verlogene Rechnung ungeprüft nachplappernd präsentiert hatte (im OZ-Jargon kritischer Hochwertjournalismus).
Die OZ hatte am 16. Februar so zur Volksverblödung beigetragen:
Er (Westerwelle) sieht die steuerzahlende Mitte zutiefst missachtet. Die verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern etwa bekomme im Schnitt 109 Euro im Monat weniger, als wenn sie von Hartz IV leben würde. Und das sei „brandgefährlich“, weil der Leistungsgedanke mit Füßen getreten werde.
Am 19. Februar legte die OZ nach:
Wenn Arbeit sich nicht mehr lohnt
... Laut einer neuen Statistik des Bundes der Steuerzahler erhält ein Geringverdiener in der Gastronomie (verheiratet, zwei Kinder) 1176 Euro netto. Ein vergleichbarer Hartz IV-Empfänger würde 1653 Euro beziehen (inklusive Wohnkosten). ...
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass im bösenbösen Internet Westerwelle bereits am 12. Februar, also Tage vor der verheerenden Nachplapperei, als Lügenwelle entlarvt worden war.

Die OZ hatte sich nicht nur zum Propagandaorgan Westerwelles hergegeben, sondern provozierte natürlich böse Leserbriefe von Leuten, die die Volksverblödung per OZ ernst nahmen.

Es wurde also keine Blickpunktseite genutzt, um die Lüge Westerwelles zu entlarven, die, wenn die Redaktion es gewollt hätte, niemals in der OZ hätte zu erscheinen brauchen. Die OZ hätte mit einer winzigen Auswahl aus 196 Gegenbeispielen und Meinungen von Auskennern eine Blickpunktseite füllen können können.

Am 4. März versteckte die OZ eine Berichtigung des Verrechenbeispiels unter Kurzmeldungen auf der Politikseite.

Heute versucht es die OZ noch einmal mit einer versteckten Berichtigung (versteckt, weil nirgends Berichtigung oder Richtigstellung zu lesen ist):
FDP-Chef Guido Westerwelle ist zu Beginn seiner Hartz-IV-Debatte im Februar von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Wie die „Leipziger Volkszeitung“berichtete, stimmt Westerwelles damals angeführte These nicht, nach der eine berufstätige verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern 109 Euro weniger zur Verfügung habe als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie.
Hier gehörte diese Satz hin:  
Diese Zahlen hat die OZ am 16. Februar an die Leser weiterverkauft, obwohl bereits am 12. März im Internet eine Gegenrechnung zu finden war, die Westerwelles Ergebnis als falsch aufgedeckt hatte.
Der CDU-Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Ralf Brauksiepe, habe schriftlich eine Berechnungsanfrage der Linken beantwortet. Demnach hat die Kellnerin bei regulärer Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag monatlich 456 Euro mehr zur Verfügung als ein vergleichbares erwerbsloses Paar.

30. November 2013

Scheinheilig mindestens bis Weihnachten

Weiterhin vertuscht die OZ kritisch-hochwertig, wie viele Menschen in der Bananarepublik D. von Sozialleistungen abhängig sind. Gestern war dieses Nachgeplapper zu lesen:
... Bundesweit gab es mit 2,806 Millionen (plus 5000) fast so viele Arbeitslose wie im Oktober. ...
Hier Zahlen, die OZ-Lesern vorenthalten werden:
November 2013: 6.864.062 Leistungsbezieher
... Rechnet man noch die 465.000 Menschen hinzu, die im November auf die Altersgrundsicherung angewiesen waren, so erhöht sich die Zahl der Leistungsbezieher gar auf 7.329.062. Doch selbst diese Zahl zeigt noch nicht das wahre Ausmaß, denn hinzu kommen noch die Bezieher von Wohn­geld, von Kinderzuschlag oder von Sozi­al­hilfe nach SGB XII. Ganz abgesehen davon, daß im BA-Bericht ständig von Untererfassung, Schätzung und Hochrechnungen gefußnotet wird.Hinzu kommen weitere 3,1 bis 4,9 Millionen Menschen, die laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Hartz-IV-Leistungen erhielten, wenn sie sie beantragen würden – es aus Scham oder aus Angst vor den entwürdigenden Prozeduren in den ARGEN aber unterlassen. Die offiziellen Zahlen der BA sind also ganz offensichtlich nur die berühmte Spitze des Eisberges.
Weitere 3.768.122 Menschen waren laut BA-Bericht im November “unterbeschäftigt” (Oktober 2013: 3.748.761), und 865.335 nahmen an sogenannten Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik teil (Oktober 2013: 842.900) – fließen also nicht in die offizielle Jubel-Arbeitslosenzahl ein. Den Millionen von Arbeitslosen standen laut BA im November mal gerade  431.000 Arbeitsstellen gegenüber, über deren Qualität sich in vielen Fällen sicherlich trefflich streiten läßt. ... 
Die OZ hat jahrelang über Alg 2-Berechtigte hergezogen, hat Märchen verbreitet, Gesetzesbruch nicht erkannt ... Ich habe bis zum Erbrechen darüber eingetragen. Deshalb passen solche Zahlen nicht in das Konzept der OZ, das einem Anzeigenblättchen immer ähnlicher wird, abgesehen vom Preis.

Zum Konzept des Blättchens gehört aber diese alljährliche Vorweihnachts-Heuchelei:

Alle elf Lokalredaktionen fördern soziale Projekte? Richtig ist, das die OZ aufruft zu spenden, selbst aber nichts spendet. Sie zehrt sogar von der Bedürftigkeit anderer, indem sie wochenlang Spalten füllen wird und verdient damit Geld. 

Überhaupt ist das Grundprinzip solcher Medien, sich am Leid von Menschen gesundstoßen und natürlich Bonzengeschwätz nachplappern/kopieren - alles, was kostenlos zu haben ist, wird verwurstet und dann verscheuert.

Nirgendwo werden die Hintergründe genannt werden, die es nötig machen, um Spenden zu betteln, sich von Almosen abhängig zu machen. Vielen würde ein bildliches Licht aufgehen; sie würden nicht spenden, sondern verlangen, die sozialen Verhältnisse zu ordnen.

So viel Scheinheiligkeit in der Vorweihnachtszeit und auch sonst.

9. August 2008

Hintergrund: Regelsatz betrifft die meisten Bürger

Im Zusammenhang mit dem Hintergrundeintrag unter diesem ist dieser zu sehen:

Der PARITÄTISCHE fordert, endlich den Regelsatz anzuheben

Immer weniger zum Leben mit Hartz IV

Bereits vor Einführung von "Hartz IV" hat der PARITÄTISCHE veröffentlicht, dass die Berechnung des Regelsatzes für Erwerbslose zu niedrig ist. ...

Noch nicht aufhören mit dem Lesen, vor allem nicht, falls Sie meinen, es sei ungerecht, (Vorsicht, Ironie!) Alg 2-Empfängern, diesem arbeitsscheuen Pack, das sich auf Kosten der Steuerzahler schlaftrunken durchs Leben säuft und frisst, noch mehr Geld nachzuwerfen.

... Der Regelsatz bestimmt nicht nur die Höhe der Sozialhilfe: Niveau und Struktur von Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sind im Wesentlichen gleich gestaltet. Gleiches gilt für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Leistungsempfänger in Einrichtungen ist der Regelsatz gleichfalls wichtig, da sich der Barbetrag zur persönlichen Verfügung im Form von Taschengeld (§ 35 SGB XII) am Regelsatz orientiert.

Darüber hinaus richten sich die Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer - das steuerlich zu verschonende Existenzminimum - nach dem im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf. Weitere Bereiche, in die der Regelsatz allerdings nicht unmittelbar hineinwirkt, sind der Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz), die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung (§§ 850, 850a ff. ZPO) und das Asylbewerberleistungsgesetz.
...

Wenn Sie möchten, können Sie jetzt weiter meckern über die gierigen Alg 2er.
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