Impfen: Was OZ-Leser nicht wissen

Am 23. Februar hatte die OZ Tipps zum Impfen angekündigt, die Martina Littmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock, geben wollte.
Statt die Gelegenheit zu nutzen, sich endlich ein paar Fragen zum Impfen beantworten zu lassen, blieb es bei der Ankündigung in der OZ, für ein Kampfblatt für Impfpropaganda nur konsequent, denn für ein Kampfblatt war der sog. Live-Chat unergiebig, den ich hier nicht mehr finden konnte.

Da ich das ahnte, habe ich mir ein paar Fragen beantworten lassen, die ich hier mit einigen Anmerkungen (Text eingerückt und kursiv) veröffentliche:

Wie viele Impfschäden hat das Land M-V seit dem 3. Oktober 1990 anerkannt?

Hier können wir keine genaue Zahl nennen, weil die Statistik nicht unter dem Thema „Impfschaden“, sondern unter dem Stichwort „Bundesseuchengesetz / Infektionsschutzgesetz“ geführt wird.
Das ist nach meiner Ansicht reine Tarnung.
Seit 01.01.1991 sind 1100 Anträge gestellt worden, die alle abschließend bearbeitet wurden. In dieser Zahl enthalten sind überwiegend Fälle nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen und dem Gesetz über den Abschluss von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen, die bei Einführung dieser beiden Gesetze überführt wurden.
Zur Erklärung:
Die Anti-D-Immunprophylaxe soll dazu dienen, bei einer Mutter, der der Rhesusfaktor D fehlt (rhesus-negativ), in einer zweiten Schwangerschaft eine Abstoßungsreaktion gegen einen rhesus-positiven Fötus zu unterbinden. ...
In der DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben. In den Jahren 1978 und 1979 erhielten dabei mehrere tausend Frauen - in Presseberichten war von 6.700 die Rede[3]  - mit Hepatitis-C-Viren verseuchte Immunglobuline übertragen. Der Hersteller (BIBT Halle) und Patentinhaber der DDR-Anti-D-Immunprophylaxe hatte 1978, bereits vor der Produktion der relevanten Serum-Chargen, von der Hepatitis-C-Viruskontamination des Ausgangsmaterials (Blutplasma) Kenntnis. ...
Geht man nach der Zahl der Betroffenen, handelt es sich - nach dem Contergan-Skandal - um die größte Arzneimittelstraftat der deutschen Nachkriegsgeschichte. In der alten Bundesrepublik Deutschland scheint es keine derartigen Vorfälle gegeben zu haben. Das ist entweder einer sorgfältigeren Spenderauswahl oder einfach nur Glück zu verdanken. Das verantwortliche Virus wurde erst 1989 identifiziert. 
Von den bestehenden 48 Zahlfällen (das sind die anerkannten Impfschäden, lupe)  (s. Tabelle unten) ist lediglich ein Fall auf eine Impfung nach 1990 zurückzuführen. Alle anderen sind Übernahmen von Schadensfällen der DDR.
Das heißt natürlich nicht, dass keine weiteren Personen in M-V durch Impfungen geschädigt wurden. Es gibt keine Schätzungen über die nicht erkannten Fälle. Außerdem weiß jeder, der den Kampf um die Anerkennung eines solchen Schadens miterlebte, von welchen Kleinigkeiten es abhängen kann, dass der Schaden überhaupt erkannt und dann anerkannt wird.
Ein Beispiel: Eine junge Mutter badete vor etwa 30 Jahren ihr Baby nach einer Polio-Schluckimpfung (Typ III). Das Kind reckte plötzlich für einige Sekunden einen Arm in die Höhe und blickte ebenso lange starr ins Leere. Die Mutter war trotz der nur Sekunden andauernden Verrenkung besorgt und besuchte am Tag darauf einen Arzt, der bildlich abwinkte. Das Kind hatte in den folgenden vier Wochen noch mehrfach solche Verrenkungen. Da der Arzt das jedoch als harmlos abgetan hatte, suchte die beruhigte Mutter den Arzt nicht mehr auf. Das Kind erhielt nach vier Wochen mit einer Mehrfachimpfung den Impfstoff gegen Poliomyelitis, Typ II, bekam danach den ersten schweren Krampfanfall, dem bis in die Gegenwart unzählige folgten. Das Kind wurde über Jahre hinweg  jeweils monatelang in Kliniken behandelt, was jedoch an dem Krampfleiden nichts änderte. Das bis zu den Impfungen völlig normale und geistig sehr gut entwickelte Kind veränderte sich in wenigen Jahren zu einem körperlich und geistig schwerstbehinderten Menschen. Das Krampfleiden ist unheilbar. Dem Kind war trotz der bis zu den Krämpfen normalen Entwicklung von Ärzten, also Medizin-Experten, sogar ein frühkindlicher Hirnschaden angedichtet worden - eine komplett falsche Diagnose.
Die Person durfte nie wieder geimpft werden, und das, obwohl Impfstoffe so sicher sein sollen und immer sicherer werden.
Hätte die Mutter am dritten Tag nach der Impfung die erste winzige Verrenkung, die sich später als der erste Anfall herausstellte, nicht mitbekommen und nicht den Arzt aufgesucht, der das Ereignis wenigstens dokumentierte, wäre der Schaden niemals anerkannt worden, denn da die Krampfleiden gehäuft auftraten, war bald klar, in welchem Zeitraum nach der 1. Schluckimpfung der erste Anfall auftrat.
Alles klar, warum so wenige Impfschäden als solche erkannt und anerkannt werden?
Noch eins: In dem Chat wurde auch nach der Polio-Impfung gefragt, woraufhin Martina Littmann antwortete, dass früher ein Lebendimpfstoff als Schluckimpfung verwendet wurde, der die Gefahr barg, evtl. Leute zu infizieren, die mit den Ausscheidungen des Geimpften in Berührung kamen, was mit dem Totimpfstoff nicht passieren könne. Dass die Schluckimpfung schwerste Schäden anrichtete, erwähnte die Expertin nicht. Sie erwähnte auch nicht, dass vor etwa zehn Jahren ein Impfschaden in NRW anerkannt wurde, der vom Polio-Totimpfstoff verursacht worden war. 
Auch erwähnte sie dies nicht: der Impfschutz beträgt jedoch nur etwa 80 % bei Typ 1 und 2, beim virulenteren Typ 3 sogar nur etwa 20 % 
Wie viele Anträge auf Anerkennung von Impfschäden wurden abgelehnt? Ich weiß, dass andere Bundesländer, z.B. Thüringen und Sachsen, Impfschäden anerkannt haben und Anträge auf Anerkennung noch nicht abgeschlossen sind. ...

Aus den oben geschilderten Gründen können wir auch hier keine konkrete Zahl nennen.

Welche Verbindung haben Sie zum Schutzverband für Impfgeschädigte?

Keine. Dieser Verband ist unseres Wissens bisher auch nicht an uns herangetreten.
Das könnte daran liegen, dass der Schutzverband in M-V weitestgehend unbekannt ist, wie in M-V auch weitgehend unbekannt ist, dass schwere Impfschäden auftreten können. Fakt ist, dass der Verband viele Betroffene, bzw. deren Angehörige sehr erfolgreich im jahrelangen Kampf um eine Anerkennung unterstützt.
Hätte die Expertin aus Rostock Verbindung zu dem Verband aufgenommen, wüsste sie z.B. von dem Impfschaden durch Polio-Totimpfstoff.










Zum Vergrößern auf die Tabelle klicken
GdS = Grad der Schädigung in Prozent





Wie hoch ist die Summe, die das Land an alle Impfgeschädigten jährlich zahlt?

In den vergangenen Jahren wurden folgende Leistungen für u. a. Renten, Heil- und Krankenbehandlungskosten oder Leistungen der Fürsorge ausgegeben:

Jahr    Euro      
1998    1.282.975,88      
1999    1.329.362,74      
2000    1.098.574,16      
2001    1.299.807,00      
2002    1.194.863,21      
2003    1.105.067,98      
2004    1.057.389,46      
2005    1.076.081,75      
2006    1.080.136,05      
2007    1.148.854,73      
2008    1.123.002,83      
2009    1.147.614,89

Wie viele Verfahren auf Anerkennung von Impfschäden sind in M-V noch nicht abgeschlossen? 

Es gibt zurzeit keine offenen Fälle.

Wo kann ich all diese Daten nachlesen? Falls sie nirgends veröffentlicht wurden: Warum nicht?

Von Seiten des LAGuS werden keine Zahlen veröffentlicht. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Bundesgesetze.
Die Anerkennung der Impfschäden ist jedoch Landessache (Versorgungsämter).
Zahlen aus den laufenden Statistiken werden deshalb zur Information dem Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, in erster Linie aber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet. Inwieweit das Bundesministerium entsprechende Veröffentlichungen vorlegt, ist uns nicht bekannt.
Mir als Nichtexperten ist zumindest bekannt, dass das PEI dies veröffentlichte:
Anerkannte Impfschäden in der Bundesrepublik Deutschland
Es werden Impfschäden also sehr wohl als solche bezeichnet, nur eben nicht überall.
Welche Lehren ziehen Sie aus dem Verlauf und den Ereignissen um die Schweinegrippe?

Der Pandemieplan in Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewährt und dazu beigetragen, das Management kontrolliert ablaufen zu lassen. Eine Evaluierung des Ablaufes und eine aktuelle Anpassung des Pandemieplanes sind vorgesehen.
Das heißt was? Eine Bewertung des Ablaufes und eine zeitgemäße Anpassung des Planes, weil sich der Plan bewährt hat? Darauf wäre ich nicht gekommen. Ich sorge mich,nachdem ich den Ablauf der Schweinegrippen-Pandemie (die keine war und ist) verfolgt habe, darum, dass tatsächlich eine Pandemie auftreten könnte, weil ich ein katastrophales Durcheinander befürchte.

Empfehlen Sie weiterhin, sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen? Wenn ja, warum?

Man muss den Verlauf der Influenzaerkrankungen weiter beobachten. Es ist nicht generell auszuschließen, dass die Erkrankungszahlen noch einmal ansteigen. Eine generelle Impfempfehlung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben, wobei bei bestimmten Risikogruppen im Ausnahmefall eine Impfung durchaus noch sinnvoll sein kann.
Haben Sie darüber etwas in der OZ gelesen?: Keine generelle Empfehlung mehr, sich gegen Schweinegrippe impfen zu lassen!
Wie viele der von den Medien für M-V gemeldeten Todesfälle im Zusammenhang mit der Erkrankung an Schweinegrippe sind zweifelsfrei auf die Schweinegrippe zurückzuführen? Wie konnte ausgeschlossen werden, dass Vorerkrankungen nicht zum Tode beitrugen? Wenn zweifelsfrei die Todesursache Schweinegrippe festgestellt wurde: Mit welchen Methoden wurde die Todesursache ermittelt, um auszuschließen, dass unerkannte Erkrankungen zumindest am Tod der Personen ohne Vorerkrankungen beteiligt waren?

Bei allen vier Todesfällen im Zusammenhang mit einer bestätigten Influenza-Infektion in MV wurden anerkannte labordiagnostische Verfahren eingesetzt. Und bei allen vier Patienten lagen chronische Vorerkrankungen vor. Deshalb hat das LAGuS stets die Formulierung „Todesfälle im Zusammenhang mit einer neuen Influenza“ gewählt.
Das hat die OZ nicht daran gehindert, mit verlogenen Schlagzeilen die Angst weiter zu schüren, z.B.:
Vierter Schweinegrippe-Toter im Nordosten
Schweinegrippe fordert drittes Opfer im Nordosten
Letzten Aufschluss über die Todesursache hätten Obduktionen geben können. Dazu wäre das Einverständnis der Angehörigen zur Obduktion notwendig gewesen, das unserer Kenntnis nach den Kliniken, in denen die Patienten verstarben, nicht gegeben wurde.
Die Todesfälle in Zusammenhang mit einer neuen Influenza in M-V bestätigen den bundesweit beobachteten Trend: Insbesondere chronisch kranke Personen jeden Alters sind besonders gefährdet.
Und diese Bestätigung wurde geschöpft, obwohl in diesen Fällen und vielen in anderen Bundesländern die Erkrankung an der Schweinegrippe als Todesursache nicht nachgewiesen werden konnte. Ebenso hätte geschlussfolgert werden können: Insbesondere chronisch kranke Personen könnten durch die Impfung gegen Schweinegrippe sterben, denn:
Allein nach der Schweinegrippe-Impfung wurden bis zum 17. Dezember 2009 etwa 50 Todesfälle bekannt.
In der OZ las ich gestern (23. Februar, lupe), dass in M-V eine „gewisse Impfmüdigkeit" festzustellen sei. Was verstehen Sie genau darunter? Da die Impfrate Jugendlicher im Land laut OZ unter 50 Prozent liegt, möchte ich wissen, wie sich das auf die Zahl der betreffenden Infektionskrankheiten und deren Verlauf bei Jugendlichen im Vergleich zu Kindern ausgewirkt hat. 

Bei der Erfassung von Durchimpfungsraten in MV bezieht man sich auf die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst erhobenen Daten. Dabei liegen uns Impfdaten von Einschülern, sowie Viert- und Achtklässlern vor, die zeigen, dass mit steigendem Alter die Durchimpfungsraten deutlich niedriger werden.
Dieses kann immer wieder zu einem erhöhten Infektionsrisiko bei Ungeimpften führen.
·    So kam es in den letzten Jahren insbesondere bei Jugendlichen zu deutlich höheren Zahlen an Keuchhusten-Infektionen.
·    Wir hatten einen Mumps-Ausbruch unter ungeimpften Kinder und Jugendlichen.
Was ist daraus geworden, da sich eine Gruppe von Eltern weigerte, ihre Kinder impfen zu lassen? Offensichtlich konnte der Ausbruch dort auch ohne Impfungen eingedämmt werden.
·    Zwei Todesfälle an impfpräventablen Meningokokken bei ungeimpften Jugendlichen hätten im Jahr 2008 in MV durch eine Impfung verhindert werden können.
Meningokokken?
Ergebnisse aus dem Jahr 2006 besagen u.a.:
Insgesamt kommt es zu ca. 0,8 Meningokokkeninfektionen pro 100.000 Einwohnern und Jahr, damit zu ca. 0,2 Meningokokken C-Infektionen pro 100.000 Einwohnern und Jahr.
Erkrankungen
  • Hochakut verlaufende bakterielle Hirnhautentzündung mit oder ohne Sepsis (Blutvergiftung) und folgendem Multiorganversagen
Prognose
  • Ca. 8% der Patienten sterben, bei ca. 15% der Überlebenden kommt es zu Defektheilungen mit bleibenden Behinderungen
Therapie/Prophylaxe
  • Penicillin
  • Chemoprophylaxe aller Kontaktpersonen mit Rifampicin
Über die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen lesen Sie hier nach.
Ziel hoher Durchimpfungsraten ist es, die Erregerzirkulation einzudämmen und die Ausbreitung einzelner Infektionen zu minimieren.
Wichtig sind dabei deshalb hohe Durchimpfungsraten in allen Altersgruppen.
Aha, dann hat sich seit 2006 einiges geändert, denn:
Die STIKO-Erwartung, bei einer Durchimpfung von 80% wären bis zu 70% der Erkrankungen vermeidbar, setzt eine Wirksamkeit von über 90% über mindestens 3 Jahre voraus. Dies ist, so resümiert das arznei-telegramm, „aus den bisherigen Daten nicht ableitbar
lupes Nachwort:

Natürlich kann Martina Littmann vom Landesamt keinen Arzt ersetzen, der dazu verpflichtet ist, auf Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen hinzuweisen. (Welche Folgen die ärztliche Aufklärung haben kann, konnten Sie in dem geschilderten Impfschaden nachlesen.) Dennoch traute sich die Frau zu, in einem Chat Fragen zum Impfen zu beantworten, jedoch keine von mir. Sie bat mich, einige Tage auf die Beantwortung zu warten. Ich bat daraufhin, nur die erste Frage im Chat direkt zu beantworten:
Wie viele Impfschäden hat das Land M-V seit dem 3. Oktober 1990 anerkannt?
Auch diese Frage konnte Littmann erst nach Tagen beantworten. Wer über das Impfen Experten-Auskunft erteilt, muss ein Grundwissen über Impfkomplikationen und Schadensfälle parat haben, auch wenn das in das Ressort des Versorgungsamtes fällt. Wer das nicht parat hat, ist verdächtig, Impfpropaganda statt Impfaufklärung zu betreiben. 


Das Impfrisiko ist nicht kalkulierbar

Hier wird eine Frage gestellt und sogar beantwortet, auf die Redakteure des Kampfblattes für Impfpropaganda nicht einmal im Schlaf kommen würden:

... was sich das PEI Jahr um Jahr leistet, ist eigentlich unglaublich. Hier ein paar Beispiele:

Obwohl eine Impfung rechtlich gesehen eine Körperverletzung an Gesunden darstellt, die der mündigen Einwilligung bedarf, macht das PEI bei der Bewertung einer gemeldeten Impfkomplikation nicht etwa den Hersteller beweispflichtig, sondern das mutmaßliche Opfer. Dessen Familie ist jedoch bei schweren Fällen in der Regel durch die Rund-um-die-Uhr-Pflege des Erkrankten völlig schachmatt gesetzt und kräftemäßig nicht in der Lage, für eine Anerkennung als Impfschaden zu kämpfen.

Darüber hinaus tut das PEI so gut wie nichts, um dafür zu sorgen, dass endlich verlässliche Daten über die Sicherheit von Impfstoffen zur Verfügung stehen. Z. B. werden Ärzte und Heilpraktiker nicht darüber informiert, dass seit 2001 eine Meldepflicht für jeden Verdacht einer Impfkomplikation besteht – und ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht. Alle Jahre wieder jammert das PEI mal ein wenig im Bundesgesundheitsblatt, dass die Meldepflicht den Ärzten noch nicht genügend bekannt sei und dringend für Abhilfe gesorgt werden müsse. Das war's dann aber auch mit der Besorgnis des PEI um eine sicherere Datenlage.

Zudem werden die eingehenden Meldungen von der Behörde offenbar einfach nur mit einer Fallnummer versehen und dann abgeheftet: Bei etwa einem Viertel der Meldungen ist der Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Meldung „unbekannt" – wie viele dauerhafte Impfschäden oder gar Todesfälle es darunter noch gegeben hat, interessiert das PEI wenig: Auch nach Jahren ändert sich der Status dieser Fälle in der Datenbank nicht, die Meldungen werden also vom PEI nicht mehr angefasst.

Die Frage, ob das Impfrisiko kalkulierbar ist, beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eigentlich eindeutig im Bundesgesundheitsblatt 12/2004 auf Seite 1161. Dort heißt es wörtlich:

„Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden."

Also lautet die Antwort:

Das Impfrisiko ist nicht kalkulierbar, da den Behörden das tatsächliche Ausmaß der Impfkomplikationen in Deutschland unbekannt ist.




Nachtrag, 8. November 2010:
Hier ein Manifest, von dessen Existenz OZ-Leser nichts wisssen: 

Wuppertaler Manifest

Auf der 1. nationalen Konferenz für differenziertes Impfen vom 01. bis 02. Oktober in Wuppertal sind Experten und ärztliche Praktiker zusammengekommen, um zu beraten, wie eine differenzierte Impfpraxis aussehen kann, die sich den Herausforderungen einer ganzheitlich orientierten Prävention und Gesundheitsförderung stellt. Die Ergebnisse der Konferenz wurden durch die Veranstalter, die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ zusammengefasst und finden Ausdruck in der folgenden Erklärung: ...

Für die Schweinegrippe hatte die OZ monatelang Reklame mittels Angstmacherei geschoben. Dies wird den Lesern vorenthalten:

Neue Seuche aus dem Impfstoff

Lebendimpfstoffe gegen Herpesviren können sich offensichtlich mit natürlichen Herpesviren zu neuen, gefährlichen Erregern rekombinieren - dies ergab eine aktuelle australische Untersuchung. Auch der bei Kindern und Erwachenen eingesetzte Windpockenimpfstoff enthält mit den Windpockenviren Erreger aus genau dieser Virusfamilie. ...

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