Nur wer sich wehrt, kann etwas ausrichten:
Hartz IV: Neues zur Schulbeihilfe
Auch Schüler der 11, 12 und 13 Klasse erhalten ab ersten August 2009 die Schülerbeihilfe, sofern ein ALG II Anspruch besteht
Zum 1.8.2009 sollen neben Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nun auch solche Haushalte die neue Schulbeihilfe (100 Euro jährlich pro Schulkind) erhalten, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Zwischenzeitlich wurde die Begrenzung auf Schüler bis zur 10. Klasse aufgehoben und bis zur 13. Klasse erweitert.
Gerade bei jugendlichen Erwachsenen sollte darauf geachtet werden, ob diese Pauschale tatsächlich gezahlt wird, da noch viele Sachbearbeiter in den Behörden anscheinend von der neuen Regelung nichts mitbekommen haben. Betroffenen sollten auf jeden Fall die Schulbeihilfe einfordern und sich nicht abwimmeln lassen.
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