23. September 2008

Hintergrund: Kinderzuschlag und Alg 2

Ich kann mich nicht daran erinnern, darüber etwas in der OZ gelesen zu haben. Nun gibt es Neuigkeiten:

Hartz IV: Verbessertes Vorgehen bei Kinderzuschlag

ARGE verbessert Vorgehen bei Kinderzuschlag. Aber: Weiterhin Rechtsbruch beim Kinderzuschlag

Wie die ARGE Bochum heute auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Reaktion auf eine Initiative der "Unabhängigen Sozialberatung" (1) und weiterer Erwerbsloseninitiativen ihr Vorgehen beim veränderten Kinderzuschlag teilweise der Rechtslage angepasst. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld.

Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. ...

Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.

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