Wie wenig Gutachten aus den Antragsunterlagen zum Kohlekraftwerksbau wert sind, habe ich mehrfach gezeigt. Hier ein besonders krasses Beispiel, das Günter Vater in seinen Einwänden so beschreibt (und wovon die OZ nicht den Hauch einer Ahnung hat; sonst hätte sie das Thema längst aufgreifen können):
15. Inkonsistenz von Bewertungen verschleiert Nichtgenehmigungsfähigkeit des Vorhabens:
Ein ungeheuerlicher Widerspruch findet sich im Erläuterungsbericht zur UVU (Kap.14, FROELICH & SPORBECK, Seite 20) auf einer einzigen Seite: „Von der geplanten Anlage werden […] auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt […] und auf die Landschaft erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen. Ausgleichsmaßnahmen sind […] nicht durchführbar.“ Dann wenige Zeilen weiter: „Die festgestellten Eingriffe in Natur und Landschaft stehen aus umweltfachlicher Sicht einer Genehmigung des Vorhabens nicht entgegen.“ Wie an vielen anderen Stellen der Antragsunterlagen auch, wird hier besonders deutlich, dass das abenteuerliche SKW-Vorhaben von DONG Energy am Standort Lubmin n i c h t genehmigungsfähig ist. Insofern fordere ich die Genehmigungsbehörde dazu auf, die gemäß Erstem Vorbescheid Nr.0101.1-60.049/07-410 vom 31. Dezember 2007 erteilte bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des SKW zurückzunehmen, im Zweiten Vorbescheid vom Erlass einer ersten Teilgenehmigung Abstand zu nehmen und das Verfahren wegen Nichtgenehmigungsfähigkeit einzustellen.
Um diese Forderung zu erhärten, folgt in Pk.15a eine zusammenfassende Liste der
durch Bau und Betrieb des SKW zu erwartenden Belastungen und Beeinträchtigungen, wie sie vom Antragsteller DONG Energy und seinen Gutachtern selbst gesehen werden.
Diese Liste ist zwei A 4-Seiten lang!
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