9. April 2008

Alg 2 ganz automatisch? Nicht die halbe Wahrheit

Die OZ berichtete über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, u.a. dies zum Kinderzuschlag:
... Künftig werden die Mindesteinkommensgrenzen für Paare auf 900 Euro, für Alleinerziehende auf 600 Euro im Monat festgesetzt. Wer weniger verdient, erhält zur Aufstockung des Familieneinkommens automatisch Hartz IV.
Nein, automatisch erhält er nichts, Hartz 4 sowieso nicht. Wenn jemand etwas erhält, nachdem sein Antrag bewilligt wurde, dann vielleicht Arbeitslosengeld 2, allerdings nur dann, wenn die Bearbeiter des Antrages richtig rechnen und das kommt soooo häufig nicht vor.
Damit der Antrag bewilligt wird, muss der Antragsteller seine gesamten finanziellen Verhältnisse darlegen. Vor allem muss er bis zu den bekannten Grenzen sein Vermögen aufbrauchen, ehe er auch nur einen Cent erhält, das allerdings ganz automatisch.
Das ist seit über drei Jahren so, nur die OZ hat es noch immer nicht gemerkt.

Mit dem Alg 2 ist es genau umgekehrt, wie in der OZ beschrieben:

Die Familienministerin:

Der verbesserte Kinderzuschlag bewahrt eine Viertelmillion Kinder vor Hartz IV und unterstützt ihre Eltern in Erwerbstätigkeit.
Und:
Das bedeutet, dass mit dem Kinderzuschlag den Eltern geholfen werden soll, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten - mit Kindern aber zusätzlich Arbeitslosengeld II benötigen. Eine Evaluation hat gezeigt, der Kinderzuschlag erfüllt die an ihn gestellten Anforderungen und erreicht seine Zielgruppe. Er bekämpft das Armutsrisiko, er fördert Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit

Und das Arbeitsministerium (besonders hilfreich für eventuelle Antragsteller, weil wichtige Fragen kurz beantwortet werden):

Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?

Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.


Das Erwerbslosenforum:

Damit sollen Familien mit geringem Einkommen gestützt werden. Bisher müssen Menschen, dessen Einkommen nicht für den Unterhalt der ganzen Familie ausreicht, ein ergänzende Hartz IV Leistungen beantragen.

Auch aus der Kritik der Bundestagsfraktion der Linken ist zu erkennen, dass in der Berichterstattung der OZ etwas nicht stimmen kann:

Weder wird der maximale Kinderzuschlag über die mickrigen 140 Euro hinaus angehoben, wie die Bundeskanzlerin am 28. November 2007 im Bundestag versprochen hatte, noch werden mindestens 500.000 Kinder der über 2,6 Millionen Kinder in Hartz IV aus der Bedürftigkeit geholt, wie die Familienministerin am 13. September 2007 im Bundestag versprochen hatte. Dafür ist der beibehaltene Maximalbetrag mit 140 Euro viel zu gering und erreicht mit den insgesamt geplanten 250.000 Kindern viel zu wenige Familien.
Noch größer ist das Versagen der Bundesregierung bei den Alleinerziehenden Familien, die mit keinen spürbaren Verbesserungen rechnen dürfen. Bei der jetzt vorgesehenen Absenkung der Mindesteinkommensgrenze des Kinderzuschlags für Alleinerziehende auf 600 Euro wird eine Überwindung der Hartz IV-Bedürftigkeit nur schwer erzielbar sein, da der Unterhaltsvorschuss angerechnet, aber die Maximalhöhe von 140 Euro nicht angehoben wird."

Nachtrag, 10. April:
Das Familienministerium hat mir bestätigt, dass Alg 2 nur auf Antrag bewilligt wird. Vielleicht sagt jemand in der OZ Bescheid.

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