Kinderzuschlag statt Hartz IV
Wenn durch Arbeitslosigkeit in der Familie das Geld knapp wird, muss nicht Hartz IV der letzte Ausweg sein.Dass ein Antrag bitter ist, bezweifle ich. Selbst wenn er es wäre, muss er ja nicht gegessen werden
Sind Kinder im Haushalt, kann der Kinderzuschlag den bitteren Antrag auf Arbeitslosengeld II verhindern. ...
Hinzuzufügen wäre gewesen: und umgekehrt.
Das lesen Sie auch in der OZ:
Für viele einkommensschwache Familien dürfte aber auch nach den Neuregelungen unklar bleiben, ob sie nun ALG II oder den Kinderzuschlag beantragen sollen. Das ist aber kein Problem, so die Bundesagentur: „Wenn die Familienkasse feststellt, dass nicht der KiZ, sondern ALG II infrage kommt, gilt der ursprüngliche KiZ-Antrag als Antrag auf ALG II – und umgekehrt.“Doch das ist die Theorie. Die von der OZ nicht nachgeprüfte Praxis mit entsprechenden Hinweisen erhalten Sie hier:
Es kommen aus der ganzen Republik die Meldungen, dass die ARGEn/JC laufende SGB II Leistung mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld / Kinderzuschlag einstellen. In einigen Fällen fällt bei den Betroffenen ein SGB II – Leistungsanspruch von mehreren hundert EURO weg. Dies betrifft Alleinerziehende mit Kindern und Unterhalt und UVG, die über Kindergeld- und Wohngeldanrechnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II aus dem SGB II – Leistungsbezug herausfallen. Gleiches trifft auf Niedriglöhner mit Kindern zu die aufgrund ihrer Kinder SGB II hilfebedürftig werden und im Grunde einen Kinderzuschlag- Anspruch haben können.
Dieses behördliche Vorgehen ist rechtswidrig. ...
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