9. August 2008

Hintergrund: Regelsatz betrifft die meisten Bürger

Im Zusammenhang mit dem Hintergrundeintrag unter diesem ist dieser zu sehen:

Der PARITÄTISCHE fordert, endlich den Regelsatz anzuheben

Immer weniger zum Leben mit Hartz IV

Bereits vor Einführung von "Hartz IV" hat der PARITÄTISCHE veröffentlicht, dass die Berechnung des Regelsatzes für Erwerbslose zu niedrig ist. ...

Noch nicht aufhören mit dem Lesen, vor allem nicht, falls Sie meinen, es sei ungerecht, (Vorsicht, Ironie!) Alg 2-Empfängern, diesem arbeitsscheuen Pack, das sich auf Kosten der Steuerzahler schlaftrunken durchs Leben säuft und frisst, noch mehr Geld nachzuwerfen.

... Der Regelsatz bestimmt nicht nur die Höhe der Sozialhilfe: Niveau und Struktur von Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sind im Wesentlichen gleich gestaltet. Gleiches gilt für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Leistungsempfänger in Einrichtungen ist der Regelsatz gleichfalls wichtig, da sich der Barbetrag zur persönlichen Verfügung im Form von Taschengeld (§ 35 SGB XII) am Regelsatz orientiert.

Darüber hinaus richten sich die Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer - das steuerlich zu verschonende Existenzminimum - nach dem im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf. Weitere Bereiche, in die der Regelsatz allerdings nicht unmittelbar hineinwirkt, sind der Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz), die Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung (§§ 850, 850a ff. ZPO) und das Asylbewerberleistungsgesetz.
...

Wenn Sie möchten, können Sie jetzt weiter meckern über die gierigen Alg 2er.

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