Hier hatte die OZ berichtet, dass das Verbot eines Sternmarsches während des G 8-Gipfeltreffens rechtswidrig war. Es war gegen demokratische Grundrechte verstoßen worden. Dass die OZ das Thema nicht groß aufgriff, ist klar, hat sie doch einen Begriff von Demokratie, der sich nach meiner Beobachtung darin erschöpft, Kandidatenmärchen gegen Geld zu verbreiten und nach Wahlen das Geschwätz der Gewählten und nicht Gewählten und allerlei Zahlen zu verkaufen und in der Zwischenzeit Politikergewäsch anzubieten.
Bezeichnend ist auch, dass die OZ gern verbreitet, was Polizeibeamte absondern, Märchen eingeschlossen, dagegen Organisationen wie attac im Blatt so gut wie nie zu Wort kommen lassen.
Deshalb hier eine Stellungnahme zu dem beschämenden Urteil:
Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass mit dem Verbot unzulässig in das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit eingegriffen wurde. Demonstrationsfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie – wo sie eingeschränkt wird, ist die Demokratie selbst eingeschränkt. Leider neigen die Regierenden nicht nur in arabischen Ländern dazu, sich protestierende Menschen vom Hals halten zu wollen.
So hat die Polizei ihre Rolle in Heiligendamm vor allem darin gesehen, die Demonstrationsfreiheit zu behindern und in letzter Konsequenz zu verhindern. Dabei ist es rechtlich gesehen gerade ihre Aufgabe, die demokratischen Grundrechte zu schützen und durchzusetzen – sei es in Heiligendamm oder in Stuttgart. Die offenen Lügen der Polizei über Bedrohungen, der rechtswidrige Einsatz der Bundeswehr im Innern und das Einschleusen von Provokateuren führten während der G8-Proteste zu einer so aufgeheizten Stimmung in der Öffentlichkeit (die OZ heizte munter mit), dass eine Verweigerung des Demonstrationsrechts selbst dem Bundesverfassungsgericht angemessen erschien. Eine solch undemokratische Stimmungsmache zu kritisieren und verhindern, ist auch ein wichtiger Teil der Wächterfunktion der Medien. ...
Dann wäre die OZ kein Medium.
Es bleibe dabei, dass polizeiliche "Gefahrenprognosen" praktisch nicht justiziabel seien: "Das VG (Verwaltungsgericht) Schwerin lehnte es ab, sich mit dem Wahrheitsgehalt der Polizeipropaganda zum Gefahrenpotenzial des Sternmarsches genauer zu beschäftigen", sagte Ulrike Donat. "Damit kann die Polizei auch in Zukunft ungestraft Gerichte manipulieren und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unterlaufen. In einem solchen Fall gibt es offenbar keinen wirksamen Rechtsschutz für die Bürger." ...
Kein Thema für die OZ. Dabei geht es hier tatsächlich um Demokratie.
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