Verbot von G8-Demo offenbar rechtswidrigDie Spitzmarke zeigt, dass es sich um einen eigenen Bericht der OZ handelt. Was Sie als Leser darunter zu verstehen haben, nämlich im Wesentlichen die Kopie einer Agenturmeldung, zeigt dieser Text, der als einer von der Nachrichtenagentur dpa übernommener gekennzeichnet ist:
Verwaltungsrichter: Zweifel an früheren Urteilen.
Schwerin (OZ) - Ein zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm verhängtes Demonstrationsverbot war offensichtlich rechtswidrig. „Das umfassende Verbot war überzogen“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries gestern zu Beginn eines Prozesses am Schweriner Verwaltungsgericht. Die Polizei hatte seinerzeit einen Sternmarsch zum Sicherheitszaun um den Tagungsort der G8-Staats- und Regierungschefs an der Ostsee untersagt. Dagegen hatten Gegner des Gipfels geklagt.
Die Einschätzung zum Demonstrationsverbot werde von den anderen beiden Berufsrichtern der Kammer geteilt, machte Skeries deutlich. Er bezog sich auf das Bundesverfassungsgericht, das im Juni 2007 das Verbot in einem Eilverfahren zwar bestätigt, aber erhebliche Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geäußert hatte. ...
Ein zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm verhängtes Demonstrationsverbot war offensichtlich rechtswidrig. "Das umfassende Verbot war überzogen", sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries zu Beginn eines Prozesses am Schweriner Verwaltungsgericht. Die Polizei hatte einen Sternmarsch zum Sicherheitszaun um den Tagungsort der G8-Staats- und Regierungschefs an der Ostsee untersagt. Dagegen hatten Gipfel-Gegner geklagt.
Die Einschätzung zum Demonstrationsverbot werde von den anderen beiden Berufsrichtern der Kammer geteilt, sagte Skeries. Er bezog sich auf das Bundesverfassungsgericht, das im Juni 2007 das Verbot in einem Eilverfahren zwar bestätigt, aber erhebliche Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geäußert hatte. ...Das Zitat „Das umfassende Verbot war überzogen“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries
finden sie insgeamt 29 Mal mit Googles Hilfe.
Interessant ist dieser Satz, etwa zweidutzendfach fast wörtlich im Internet nachzulesen:
Die Polizei habe das Bundesverfassungsgericht mit falschen Angaben zur Gefahrenprognose in die Irre geführt, erklärte die Rechtsanwältin der drei Kläger, Ulrike Donat.Ich erinnere mich, dass sich auch die meisten Medien in die Irre führen ließen, weil sie nicht rechtzeitig prüften, ob und wie sie von der Polizei belogen worden waren.
Ganz und gar uninnteressant hat dies für OZ-Leser zu sein, obwohl die OZ zeitweilig Spekulationen bildlich am Fließband produziert und verkauft:
Mark Kennedy soll bei linken Blockaden rund um den G-8-Gipfel 2007 dabei gewesen sein. ...
Mit Blick auf einen der Protesttage in Heiligendamm wird Kennedy in der britischen Zeitung „Daily Mail“ wie folgt zitiert: „Während des Gipfels wollte die Polizei die Masse stürmen, ich aber wusste, dass sich die Leute für diesen Fall verteilen wollten. Diese Information schickte ich weiter, und der Einsatz wurde abgeblasen.“ Kennedys britischer Führungsbeamter soll durch das präparierte Mobiltelefon des Spitzels permanent gewusst haben, wo sich der verdeckte Ermittler aufhält. Außerdem soll dieser täglich via SMS berichtet haben – auch aus den Protestcamps rund um Heiligendamm. ...Das Polizeigesetz erlaubt den Einsatz deutscher verdeckter Ermittler zur Gefahrenabwehr. „Allerdings hat ein ausländischer Beamter in Deutschland keine polizeilichen Befugnisse“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Alain Mundt, der 2007 die G-8-Gipfel-Gegner vertreten hatte. Sollte Kennedys Einsatz auch zur Provokation von Straftaten geführt und sich so auf etwaige Demonstrationsverbote ausgewirkt haben, müsste dies umgehend aufgeklärt werden.
Das könnte die Verhandlung gegen das Verbot des Sternmarsches beeinflussen, die an diesem Mittwoch in Schwerin beginnt: Der Sternmarsch war während des G-8-Gipfels wegen erwarteter Ausschreitungen untersagt worden. ...
davon abgesehen, ist die Schlagzeile sehr spekulativ. OZ kommt ihrem Vorbild BILD immer näher. Denn wenn ich mich recht erinnere, hatte bereits damals das gleiche Gericht die Polizeiaktion untersagt, wurde dann aber vom OVG Greifswald korrigiert und die NPD hatte sogar wegen einem deteils beim verfassungsrecht dagegen geklagt und war abgewiesen worden. Ich weiß nicht, was die LINKE veranlasst hat, erneut zu klagen, aber warum soll das jetzt anders ausgehen?
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