Kein Hartz IV mehr wegen Zeitungsinterview
Ein öffentliches Bekenntnis zur Schwarzarbeit hat einen Arbeitslosen aus Hessen in Schwierigkeiten gebracht. Der Hartz IV-Empfänger hatte in einem Zeitungsinterview erklärt, er arbeite nebenher schwarz, weil das Geld nicht reiche. Die Arbeitsagentur stoppte daraufhin die Auszahlungen. Dagegen wollte sich der Arbeitslose vor dem Sozialgericht wehren. Die Richter befanden, wer sich in den Medien selbst als Sozialleistungsbetrüger bezeichne, habe keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.Damit setzte die OZ eine Tradition fort, die ich seit 2005 beobachte und über die ich vieleviele Einträge schrieb. Interessant ist, was OZ-Leser nicht über das Thema erfahren.
Dabei existiert eine Unmasse von Material nach fünf Jahren Erfahrung mit Hartz-Gesetzen.
Wie es funktioniert, lesen Sie z.B. hier:
Staatsanwalt scheitert an Jobcenter-Hotline
Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte bei einem Mitarbeiter des Jobcenters anrufen - und machte dann die gleiche Erfahrung wie Millionen Hartz-IV-Bezieher: Lange Wartezeit, keine Durchwahlnummer und geballte Inkompetenz. ...
Ein weiteres Beispiel, sehr lang, muss nicht gelesen werden. Es geht um die Zusammenfassung:
Hartz IV und die Menschenrechte
Fünf Jahre "Fördern und Fordern"
Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht mit der Menschenwürde und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar - so das jüngste Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt. Franz Segbers, Pfarrer und Professor für Sozialethik, zieht fünf Jahre nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II ein erschütterndes Fazit: Da es das Existenzminimum nicht abdecke, sei Hartz IV staatlich verordnete Unterversorgung und daher verfassungs- und menschenrechtswidrig. Dieser unhaltbare Zustand indiziere auch ein eklatantes Versagen der Demokratie. ...
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