Die Schlagzeile über dem Bericht ist bemerkenswert und Unsinn, weil das Gericht genau das nicht feststellte:
Hartz IV für Kinder zu niedrigDas behaupten Verbände, Vereine, Wissenschaftler, einige Journalisten usw. seit Ende 2004, nicht das Gericht.
Im Text steht dazu:
Allerdings beurteilten die Richter ausdrücklich nicht die Höhe des Satzes.Dass die Verfassungsmäßigkeit schon so lange angezweifelt wird, wie es das Gesetz gibt, habe ich oft geschrieben.
Vor einem Jahr und schon viel früher hatte ich darauf hingewiesen:
Seit Anfang der 60er Jahre akzeptierten alle Bundesregierungen, dass Schulkinder zwischen 7 und 14 Jahren einen höheren Bedarf haben als Säuglinge und Kleinkinder und damit auch einen höheren Regelsatz brauchen. Es blieb den ruhmreichen Hartz-Gesetzen vorbehalten, das abzuschaffen. Heute erhalten alle Kinder unter 14 Jahren, ob Säugling oder Schulkind, einen einheitlichen Regelsatz von 208 Euro. Damit kehren SPD und CDU zur alten Fürsorge von Weimar, dem Hitlerfaschismus und der Nachkriegszeit zurück. Diese kannte nur einen einheitlichen Richtsatz für Kinder unter 16 Jahren.
Und wenn die OZ schon einmal zum Thema schrieb, dann oberflächlich, wie ich Mitte August 2007 nachwies.
Hier eines von vielen weiteren Beispielen, wie leichtfertig und oberflächlich die OZ das Thema abhandelte.
Insofern ist es nur folgerichtig, dass die OZ mit keinem Wort darauf hinwies, dass der Alg 2-Satz auch für Erwachsene für verfassungswidrig erklärt wurde und nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.
Dies fand die OZ dagegen sehr wohl mitteilenswert:
Kundige Leser merken auch ohne OZ, dass das Hartz 4-Gesetz abgewrackt gehört, weil es von Anfang an eine Fehlkonstruktion mit nur einem Ziel war: Die Zwangsverarmung ganzer Bevölkerungsgruppen. Das wird auch nicht nach zwei Dutzend Änderungen an der Krücke anders.
Die OZ hat das durch die Art und Weise ihrer Berichterstattung seit 2005 indirekt gefördert, indem viel zu selten kritisch über Hartz 4 berichtete. Beispiele und Hinweise auf Veröffentlichungen anderer finden sich massenhaft in meinem Blog.
Also ganz klar, keinen Kommentar zu schreiben war goldrichtig. Er hätte nur grob scheinheilig werden können.
Übrigens hier können Sie Sie seit gestern einen von vielen Kommentaren zum Thema lesen:
Scham und Schande
... Vor dem Kadi steht zugleich die Frage, warum erst ein Gericht den Klagen von Eltern und Experten Gehör verschaffen musste. Gewusst haben es nämlich alle (die OZ nicht, lupe), dass es wirklichkeitsfremder, zynischer Murks war, als unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde ...
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