17. August 2007

Ergänzung zum Artikel über Alg 2-Satz


Hartz IV-Satz ergibt sich aus zehntausenden Stichproben
... Worauf basiert eigentlich der Hartz IV-Regelsatz (gemeint ist der Alg 2-Satz) von derzeit 347 Euro netto? Grundlage ist die durch das Statistische Bundesamt alte fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Dabei gaben zuletzt 2003 rund 75 000 Haushalte Auskunft über Konsumverhalten und Wohnverhältnisse. Bei der Bestimmung des Regelsatzes hat die Politik allerdings ein Maß an Spielraum. ...
Was J. BURMEISTER dann erläutert, bedarf einer gründlichen Ergänzung, hier eine von vielen möglichen, damit nicht der Eindruck entsteht, das mit der Statistik habe seine Richtigkeit:

Stellungnahme Dr. Ulrich Schneiders, Hauptgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN
Wohlfahrtsverbandes, in der Bundespressekonferenz am 23. Mai 2006:

... Der Regelsatz in der Sozialhilfe sowie das Arbeitslosengeld II müssen nach unseren Berechnungen von 345 Euro um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. ....
...
Mittels der Einkommens- und Verbrauchsstatistik des Statistischen Bundesamtes wird geschaut, wofür die untersten 20 Prozent in der Einkommensskala wieviel Geld ausgeben. ...
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Das Problem dabei: Die Bemessung des Existenzminimums mit Hilfe des
Statistikmodells gaukelt eine wissenschaftliche Objektivität vor, die in Wahrheit in keiner Weise gegeben ist. Würde tatsächlich und ohne Abstriche das Ausgabeverhalten der untersten 20 Prozent auf der Einkommensskala zur Berechnung des Regelsatzes herangezogen, so müsste dieser etwa 500 Euro betragen. Schon immer wurde daher eine ganze Anzahl von Ausgabepositionen, die der Verordnungsgeber als nicht regelsatzrelevant ansieht, herausgestrichen
...

... Praktisch werden damit trotz der ohnehin erfolgten Orientierung an untersten Einkommensgruppen noch einmal Abschläge auf die einzelnen Verbrauchsgruppen vorgenommen, die durchaus beachtlich sind. ...
...
Die Festsetzung des Regelsatzes ist damit auch nach dem Statistikmodell weniger von statistischen Berechnungen als von normativen und zum Teil sehr willkürlichen und kaum begründeten Setzungen abhängig. ...
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Das Ministerium nimmt mit der Koppelung an die Rentenentwicklung somit bewusst einen realen Kaufkraftverlust bei Sozialhilfe und Hartz IV in Kauf. Das letzte armutsverhindernde Netz, das Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung für alte Menschen – gerade auch für Kleinrentner - darstellen soll, wird damit faktisch aufgegeben. Sicherung des Existenzminimums und Schutz vor Armut spielen bei der Fortschreibung der Regelsätze über den Rentenwert keinerlei Rolle mehr. ...
... 1,76 Euro monatlich für Schulmaterial für ein Kind weist die Regelsatzstatistik aus, 86 Cent für Spielsachen, 250 Euro im Jahr für sämtliche Bekleidung und Schuhwerk von Kindern - die nun einmal im Wachstum sind. Diese Zahlen sind Beleg, dass die Art und Weise, wie die Beträge im Statistikmodell ermittelt werden, mit dem realen Leben im Grunde nichts mehr zu tun haben. ...
...
So können wir für den Säugling zwar 12,24 Euro für „alkoholische Getränke und Tabakwaren“ errechnen, suchen aber vergeblich nach den teuren Windeln. Die Bedarfe von 1,7 Millionen Kindern, die derzeit schätzungsweise auf Sozialhilfeniveau leben müssen, finden keinerlei Niederschlag in der Statistik. ...

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