26. Januar 2009

"ALG 2-Regelsätze für Erwachsene verfassungswidrig"

Ich hatte bereits im November gebeten, Ihnen bekannte Alg 2-Bezieher zu informieren, hier nachzulesen und sich das Recht auf mögliche Nachzahlungen durch einen Überprüfungsantrag zu sichern. In der OZ las ich nämlich nichts dazu.

Der Grund dafür war:

Bereits im Oktober 2008 hatte das Landessozialgericht Hessen in einem mündlichen Beschluss die Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsätze nach Artikel 100 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Zudem beschloss das Gericht aufgrund der zu niedrig bemessenen Hartz IV Regelsätze, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weiter zu leiten. Ursprünglich ging es dabei um die ALG II Regelsätze von Kindern.

Und nun:

Das Landessozialgericht sieht nicht nur die Hartz 4-Regelsätze für Kinder, sondern auch die ALG 2-Regelsätze für Erwachsene als verfassungswidrig an und legt nun gemäß Artikel 100 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Aus dem Beschluß geht aber auch hervor, daß, wie der 6. Senat des Landessozialgerichtes feststellte, dass es bei der Bemessung der Hartz IV Regelsätze seitens der Bundesregierung zu Fehlern kam, die vermutlich im Interesse der Kosteneinsparung absichtlich waren. Menschen wurden dadurch bewußt in die Armut getrieben. ...

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