18. Mai 2008

Glück gehabt, OZ!

Erinnern Sie sich bitte an dieses Märchen, dass Ministerpräsident Ringstorff mit Hilfe der OZ verbreiten durfte:

Als Ministerpräsident und Naturwissenschaftler Ringstorff in der OZ behaupten durfte
Man muss die Diskussion versachlichen. Es werden keine Schadstoffe in den Bodden gelangen.
log er.

Daran erinnerte ich mich als ich las:

Hamburger Gericht verlangt Überprüfung von O-Tönen

Müssen Redaktionen alle Tatsachenbehauptungen, die Interviewpartner im Gespräch äußern, auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen? Hamburger Presserichter wollen das so. Ein Urteil, das Mediengeschichte schreibt. Ein Verfahren, das die betroffene Zeitung durch alle Instanzen führen wird.

... Es geht um den sperrigen Begriff der so genannten Verbreiterhaftung. Und so urteilten jetzt die Richter: "...ist es für das Eingreifen einer Verbreiterhaftung bei der Veröffentlichung eines Interviews nicht erforderlich, dass der intellektuelle Verbreiter (die Zeitung, d.R.) sich die Formulierungen zu eigen macht. Vielmehr ist eine Distanzierung erforderlich, damit ein Entfallen der Verbreiterhaftung in Betracht kommt." ...

Die OZ und die Distanz zu Ringstorff? Das ist zweierlei.

Da hat die OZ aber Glück gehabt, das sie niemand vor dem Hamburger Gericht verklagte.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google