Baumfällung hat ein Nachspiel
Der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in Lüssow war nicht rechtens.
Ein politisches Nachspiel hat die Fällung mehrerer Pappeln und Eichen in Lüssow bei Gützkow: Ein-Euro-Jobber hatten die Bäume dieser Tage umgehauen. Genau das sei rechtswidrig gewesen, beklagte der Vorsitzende der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Gregor Kochhan, gestern. ...Einmal abgesehen davon, dass die OZ sehr lange brauchte, da Kochhan den Fall längst publik gemacht hatte, frage ich mich, warum der Autor unbedingt hervorheben musste, das er erst gestern davon erfahren hat, dass die Redaktion also seit dem 9. Februar mal wieder geschlafen hat, denn an dem Tag wurde die Pressemitteilung herausgegeben.
Feige ist es übrigens, in dem nachgeschobenen Artikel mit keinem Wort darauf hinzuweisen, dass die OZ ausführlich darüber berichtet hatte, hieße es doch einzugestehen, die Rechtswidrigkeit nicht erkannt zu haben (typisch in der Redaktion, geht es um Ein-Euro-Sklaverei, was übrigens einen Rückschluss auf die Denkweise in der Redaktion zulässt) und das, obwohl die Redaktion ziemlich jeden Blechschaden ins Blatt bringt und nicht einmal davor zurückschreckte, einen Mörder zu erfinden.
Doch dann noch dies:
„Das Bundessozialgericht hat in zwei Entscheidungen geurteilt, dass ihnen in so einem Fall ein öffentlich-rechtlicher Schadenersatzanspruch zusteht. Also ortsübliche Entlohnung für die entsprechende Arbeit.“Nichts, keine Nachfrage, ist ja unerheblich (wie unerheblich?) Jeder Euro ist für einen Alg 2-Berechtigten erheblich. Was für die Mitarbeiterin allerdings erheblich sein dürfte, ist der Aufwand, der betrieben werden müsste, einen Vertrag mit den ausführenden Personen zu schließen usw. Um diese Arbeit zu umgehen, wird den Ein-Euro-Sklaven Lohn vorenthalten.
Sozialagentur-Mitarbeiterin Helga Wulf bestätigte diese Rechtsprechung. Im Falle Lüssow allerdings wäre der finanzielle Zugewinn für die Ein-Euro-Jobber unerheblich, da sie nur kurzzeitig mit der Baumfällung beschäftigt waren, gab sie zu bedenken. ...
Hier über eines der beiden Urteile (Es ging um knapp 150 Euro.):
Bundessozialgericht, Urteil vom 13.04.2011
- B 14 AS 98/10 R -BSG: Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen
Zugeteilte Arbeitsgelegenheit muss Merkmal der Zusätzlichkeit tragen
Ein Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II hat dann Anspruch auf Wertersatz durch das Jobcenter für eine geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job), wenn der wahrgenommenen Arbeitsgelegenheit das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.Erinnern Sie noch, wie oft und in welch niederträchtiger Weise OZ-Redakteure seit 2005 über Alg 2-Betrug geschrieben haben, den grundsätzlich die Alg 2-Berechtigten begingen, statt sich zu belesen? Wie die OZ schilderte, werden solche, unter Generalverdacht des Alg 2-Betruges stehende, Leute um Geld betrogen. Und wieder merkt es ein Redakteur nicht.
Selbstverständlich fragte der Redakteur auch nicht nach, ob und wenn ja, wie die Sozialagentur den Einsatz von Ein-Euro-Sklaven kontrolliert.
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