30. März 2011

Wer hätte das gedacht: "Atomlager Lubmin ist nicht sicher"

Die OZ berichtete in der Titelgeschichte:
Gutachter warnen: Atomlager Lubmin ist nicht sicher
Seit Monaten hielt Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ein brisantes EWN-Dossier unter Verschluss. Jetzt legte er das Papier erstmals offen. Die Ergebnisse sind erschreckend. ...
Bunkerbewohner unter den OZ-Lesern kann die OZ damit erschrecken, vielleicht auch die Rechenkünstlerin und Aufsatz-Klasse-acht-Schreiber in der Greifswalder Redaktion. Alle anderen, z.B. die Demonstranten gegen die Einlagerung von Fremdmüll, die Schienenbesetzer und alle anderen, die sich nicht verblöden lassen, ahnten zumindest, und das seit Jahren, dass der radioaktive Müll nicht sicher gelagert wird.
Das Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass in Lubmin auf Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern 2010 „ausschließlich (...) die Abfälle der (ehemaligen DDR-)Kernkraftwerke Rheinsberg und Lubmin“ eingelagert werden dürfen. ...
Mindestens seit Dezember weisen Atomkraftgegner genau darauf hin, ungehört von den OZ-Redakteuren, die den Inhalt des Programmes nicht kannten (und wohl immer noch nicht kennen), sonst wäre der Passus schon lange aufgefallen und sie hätten nachfragen müssen. Das aber hätte bedeutet, Hinweise von Lesern ernst zu nehmen, Material zu studieren und zudem eigene Ideen für Geschichten zu entwickeln. Die OZ belegt wieder einmal, dass den Redakteuren dies äußerst schwer fällt und meist nicht gelingt. Selbst diese Schwerfälligkeit kann Blogleser nicht mehr erschrecken.

Apropos: Die OZ hat immer noch nicht berichtet, warum Castorbehälter mit 100 Kilometern pro Stunde transportiert werden.

10 Kommentare:

  1. Edward30.3.11

    gemach, gemach. Ich befürchte, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wenn ich das Gutachten richtig lese, das freundlicherweise vom Grünen-Blog herunterladbar ist, betrifft das "nicht sicher" nur die Sicherheit gegen "terroristische Anschläge". Ob diese gerichtliche Entscheidung von 2008, auf die die Gutachter abstellen, auch für das ZLN gilt, wage ich zu bezweifeln. Die Forderung wurde für die Genehmigung neuer Zwischenlager erhoben.
    Und das Regionalprogramm ist nur relevant, wenn es um einen Erweiterungsbau ginge. Tut es aber nicht. Zumindest nach Aussagen der EWN. Sie will den Atommüll zwecks Bearbeitung in den bestehenden Hallen lagern bis ein Endlager feststeht. (womit sie selbst einräumt, dass die Hallen für den Atommüll ausschließlich aus Lubmin udn Rheinsberg viel zu groß gebaut wurde!)
    Ich denke, die EWN werden klagen und wie schon 2006 recht bekommen. Ist dieselbe rechtliche Grundlage, von der die Gutachter meinen, dass sie im Antrag nicht ausreichend dargestellt sei.

    Ich denke, ich weiß, warum sich die OZ mit dem Thema schwer tut. Spekulationen sind Sache der Blogger und eigentlich nicht von Journalisten. Allerdings hält sich die OZ in letzter Zeit nicht an diesen Grundsatz, wie die vielen Fragezeichen in den SChlagzeilen schon äußerlich zeigen.

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  2. Das Gutachten war zweitweilig sogar von OZ schrottline kostenlos herunterladbar.

    Auch wenn die Forderung nur für neue Atomlager erhoben wird, macht das die älteren nicht sicherer.
    Und auch wenn die EWN klagen, wird das Lager dadurch nicht sicher.

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  3. Sehe gerade: Wer schrottline sucht, findet. Das Gutachten ist noch da:

    http://extra.ostsee-zeitung.de/pdf/Rechtsgutachten.pdf

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  4. Anonym30.3.11

    @Edward
    Bevor du hier wieder deine EWN-Propaganda absonderst, hättest du das Gutachten eventuell lesen und dem Sinn nach erfassen sollen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, das es sich bei der Änderung des Betriebskonzeptes aus mehreren Gründen um eine raumbedeutsame Massnahme handelt, die, da sie dem Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern widerspricht, nicht genehmigungsfähig ist.

    Zudem legt der Gutachter schlüssig dar, weshalb die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für die beantragte Änderungsgenehmigung gelten dürfte.

    "Es ist von den Antragstellerinnen nicht dargelegt, dass „der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist“ ... Aus diesem Grund kann die Gewährleistung des Risikoausschlusses nicht – wie in den bisher vorliegenden Antragsunterlagen – damit dargelegt werden, dass früher erteilte Genehmigungen den Risikoausschluss als gewährleistet beurteilt haben.

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  5. Edward30.3.11

    @Anonym 18.48
    ich mache EWN-Propaganda? Ich versuche nur zu versachlichen. "Atomlager Lubmin ist nicht sicher" ist eben nur die halbe Wahrheit. (OZ verstößt mit dieser Schlagzeile m.E. erneut gegen Sorgfaltspflicht)Da es nur gegen terroristische Angriffe nicht sicher sein könnte
    Und weil die Gutachter meinen, dass es es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme handeln könnte, ist es auch so? Schlüssig ist die Argumentation nur für diejenigen, die das herauslesen wollen. Ich bezweifle, dass die Änderung des Betriebskonzeptes so bedeutsam ist. Denn es soll ja nichts an der genehmigten Gesamtmenge an gelagertem Atommüll geändert werden. (ich habe allerdings auch den Verdacht, dass das vorgesehen ist, aber beantragt ist es nun mal -noch- nicht)
    Und dein letzter Absatz ist ja gerade die juristische Frage, ob die gerichtliche Entscheidung von 2008 auch auf das ZLN anwendbar ist, wenn zuvor das Risiko ausgeschlossen galt. Darüber entscheiden nicht die Gutachter, sondern nun mal ein Gericht.
    Da mein Hinweis offenbar mal wieder in den Spam-Filter gelandet ist, nocht einmal der Hinweis auf dap - EWN wird notfalls klagen

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  6. "... werden. (ich habe allerdings auch den Verdacht, dass das vorgesehen ist, aber beantragt ist es nun mal -noch- nicht)"

    Das ist einer der Punkte, den ich desöfteren anmerke. Welchen Nutzwert hat das Verbreiten offizieller Stellungnahmen für die Leser? Die können sie sich zumeist selbst beschaffen, wären sie daran intressiert. Der OZ fehlen Informanden, durch die die OZ den Lesern einen Informationsvorsprung und -hintergrund verschaffen könnte, den es sich lohnte zu bezahlen.

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  7. Kulbrod31.3.11

    @ Edward
    Du schreibst "Ich denke, die EWN werden klagen und wie schon 2006 recht bekommen." Ganz so war das aber nicht. Damals hatte Methling den Antrag der EWN einfach liegenlassen. Deshalb wurde er wegen Untätigkeit verklagt. Das Gericht folgte dem Ansinnen der EWN und ließ keinen Einspruch zu. Gegen diese (Nichtzulassung des Einspruchs" klagte Methling. Dann kam der Regierungswechsel und und diese Angelegheit ging vom roten Umweltministerium in das schwarze Innenministerium über. Caffier nahm den Einspruch zurück.
    Die Äußerung über das Gutachten seitens Cordes entspricht seinem Niveau. Er hatte ein Vierteljahr Zeit, seine Anwälte zu einer Stellungnahme zu bewegen.
    Übrigens: Einem Anwalt, der 27 Prozesse gegen das Bundesverteidigungsministerium ausnahmslos gewonnen hat, traue ich zu, gegen einen abgehalfterten Beamten aus dem Bundesministerium der Finanzen nicht zu verlieren.
    Spätestens seit diesem Monat hat das Wort "Restrisiko" eine andere Bedeutung erlangt. Das wird auch den Verwaltungsrichtern nicht entgangen sein.

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  8. Anonym31.3.11

    Wie bereits letztens hier kommentiert möchte ich z. B. auch die geschätzten Grünen in Schwerin, den verdienten Rechtsanwalt, Herrn Geulen, darauf aufmerksam machen, daß das Raumordnungsverfahren für das Industriegebiet Lubmin gerade nach dem angekündigten "Anschauen" des Zwischenlagers durch die Bundeskanzlerin noch einmal überprüft werden muß. Nach EU-Recht und BRD-Recht ist eine Gefährdungsabschätzung, der Worst case darzulegen. Ich spreche das Gefährungspotential der die in Lubmin ankommenden Gasleitungen, der Verdichterstation und abgehender Leitungen (OPAL usw.) an. Zwischenlager und Erdgasverdichterstation liegen in Sichtweite nebeneinander. Das ist ein darzulegendes Gefährdungspotential, das mindestens genauso offenzulegen ist wie z. B. optionale Anschläge, Flugzeugabstürze auf das Zwischenlager.

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  9. Edward31.3.11

    Danke Kulbrod, es geht doch auch sachlich. Diese Infos nehme ich. Könnten stimmen, waren mir jedoch anders gesagt worden.

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