Die Greifswalder Zeitung hatte eine noch bessere Idee. Sie schrieb selbst einen Leserbrief. Wie ist es sonst zu verstehen, dass diese Berichtigung im Leserbriefkeller stand, neben mehreren anderen, von Lesern geschriebenen?:
Lärmbelästigung nicht am Verwaltungsgericht
In einem gestern veröffentlichten Leserbrief beklagen die Familien Gratz sowie von Bohlen und Halbach die Lärmbelästigung, die ihrer Meinung nach vom Winterdienst auf dem Gelände des Verwaltungsgerichtes ausgeht. Dabei ist ihnen bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen: Sie meinten das in ihrer Nachbarschaft befindliche Amts- und Finanzgericht in der Langen Straße.
Die Redaktion
nun, eine Berichtigung muss rechtlich "in Art und Umfang" dem ursprünglichen Artikel entsprechen. So gesehen spricht nichts dagegen, dass die Korrektur eines Leserbriefes (der ja - wie Blog-Kommentare - von der Redaktion nicht geprüft werden muss, außer daraufhin, ob er strafbare Behauptungen enthält) ebenfalls in der Leserbiefspalte erfolgt.
AntwortenLöschenAber spaßig ist es schon. :-) Ich stelle mir die Gesichter vor beim empörten Anruf aus dem Verwaltungsgericht.