5. Januar 2011

Berichtigung einer Fast-Komplett-Ente ist fällig

Am 28. Dezember hatte die OZ diese Fast-Komplett-Ente an die Leser weitergegeben und selbstverständlich nicht berichtigt:
Kindergärten sollen fürs Singen bezahlen
Die Schagzeile ist eine Voll-Ente, dick, fett und leserverblödend, wie Leserbriefe dazu zeigten.
Kindertagesstätten sollen offenbar für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft GEMA zahlen. 
Das ist eine Voll-Ente, dick, fett und leserverblödend, wie Leserbriefe dazu zeigten.
Bitte beachten Sie auch, dass die GEMA lediglich im Auftrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition handelt. (Mit solchem Kleinkram gibt sich die OZ grundsätzlich nicht ab.)

Nur so zum Vergleich:
Über die VG Wort können Journalisten zusätzlich Geld für ihre Texte erhalten, unabhängig vom Honorar oder Gehalt, das sie vom veröffentlichenden Verlag erhalten haben. Gegen diese Regelung laut Urheberrechtsgesetz hat der Journalistenverband bisher nicht rebelliert oder auch nur aufgeschrien. Hier erfahren Sie auch, woher das von der VG Wort ausgeschüttete Geld kommt.
Die Gesellschaft habe bundesweit Kitas angemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das „Hamburger Abendblatt“.
Das ist eine Voll-Ente, dick, fett und leserverblödend, wie Leserbriefe dazu zeigten.
Natürlich hatte der Kopierer nicht die Gema oder gar die VG Musikedition angerufen, um herauszufinden, was an der Geschichte richtig und was falsch ist; Hauptsache, die Spalte war gefüllt - mit Blödsinn.
Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kitas künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde. ...
Das ist halbwahr, den nur für das Kopieren der Noten oder deren Kauf soll gezahlt werden. Den gesamten Hintergrund erfahren Sie hier.

Witzig ist, dass ausgerechnet Medien wie die OZ solch einen Quark weitergeben, Medien, deren Verlage auf das Recht drängen, im Internet ohne zusätzliche Leistung Geld zu verdienen, im Gegensatz zu den Liedautoren, die sehr wohl eine Leistung erbrachten.

Hier noch Leserbriefe, die zeigen, wie die Fast-Komplett-Ente auf Leser wirkte und die ein Zusatzargument sind, den Unsinn zu berichtigen:
Singt Lieder von längst toten Komponisten!

Zu „Kindergärten sollen fürs Singen bezahlen“ (OZ, 28.12.): Dass Kindergärten für das Singen von Kinderliedern zur Kasse gebeten werden, ist erbärmlich. Ich möchte Kitas einen kleinen Tipp geben: Singt Lieder, deren Komponisten mindestens 50 Jahre tot sind. Dann darf die GEMA keine Gebühren verlangen. Sollte die GEMA dann immer noch Gebühren verlangen, ist ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Vielleicht hat die Abzockerei dann ein Ende. Wolfgang Adrion, Zinnowitz
Die GEMA-Leute sollten sich schämen
Die OZ sollte sich schämen, weil sie den Quark nicht berichtigt.
Zum selben Thema: Ich muss mal die Damen und Herren der GEMA fragen: Ist Ihnen eigentlich noch irgend etwas heilig? Waren Sie einmal in einem Alten- und Pflegeheim in der Weihnachtszeit und haben in die Gesichter der Menschen geschaut, die sich an den Weihnachtsliedern der Kindergartenkinder erfreut haben? Ich weiß, dass die Kinder dort weder Geld dafür bekommen noch reich werden können. Schämen Sie sich!

Marion Schumacher, per E-Mail

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