Vorratsdatenspeicherung ist kein bevorzugtes Thema der OZ, im Gegensatz zu sog. Prominentenbesuchen im Land M-V. Ja, kommt ein Kronprinzenpaar für einen Tag nach Vorpommern, geht die OZ voll aus sich heraus. Da werden Spalten gefüllt mit? Nichts; abgesehen davon, dass nun wieder Reklame für das Urlaubsland gemacht wurde, wie damals, als Bush und Merkel in Trinwillershagen von einem verbrannten Schwein aßen, wie kürzlich, als auf der Insel Usedom, Teile eines Films gedreht wurden, wie zur teuersten Strandkorbparty in Heiligendamm. Jedesmal wird posaunt, nun aber würden die Urlauberscharen angelockt, weil weltweit und für alle Zeit unvergesslich eingebrannt wurde, dass irgendwelche Bonzen, Könige oder solche, die es werden können, hier waren. Immer dann zeigen sich die Provinzialität, die Spießigkeit, der Kleingeist, die in den Redaktionen herrschen, der mangelnde Abstand zum Thema ... bis hin zur Bequemlichkeit, möglichst anstrengungsarm Seiten zu füllen, in voller Blüte.
Deshalb hier etwas zur Vorratsdatenspeicherung, ein Ausschnitt aus dem wirklichen Leben, das in der OZ immer weniger zu finden ist:
Polizeiinterne VDS
Als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, fühlten sich Ermittler häufig in eine Ecke gestellt. Die falsche. Sie verwahrten sich dagegen, dass jede Datenhalde auch Begehrlichkeiten weckt. Selbstverständlich, so hieß es immer wieder, halte sich die Polizei ans Gesetz. Überdies wurden die Vorschriften zum Datenschutz gern als Zumutung abgetan und der Eindruck erweckt, der sensible Umgang mit Daten gehöre quasi zum Ehrenkodex jedes Beamten.
Wie leer diese Beteuerungen sind, müssen nun ausgerechnet Polizisten in Sachsen-Anhalt erfahren. Auf der Suche nach einem Presseinformanten in den eigenen Reihen hat die damalige Dessauer Polizeipräsidentin heimlich alle Daten auf dem Polizeiserver sichern lassen, berichtet Spiegel online. Die Überwachungsaktion habe im Frühjahr 2007 begonnen und rund zweieinhalb Monate gedauert – also eine Art polizeiinterner Vorratsdatenspeicherung.
Im Visier waren auch die sogenannten Heimserver. Dabei handelt es sich um passwortgeschützte 50 MB Speicherplatz, den jeder Polizist zur Ablage privater Daten nutzen durfte. ...
Da ich gerade über die Polizei schreibe: Die OZ hatte regierungsergeben nachgeplappert, was Innenminister Oberpolizisten nachgeplappert hatten. Deshalb hier eine kritische Sicht:
Die Legende von der schutzlosen Polizei
Angeblich steigt die Gewalt gegen Polizisten. Kein Wunder, dass erst Lobbyisten und nun auch die Innenminister härtere Strafen fordern. Seltsamerweise wird hierbei größter Wert darauf gelegt, das Sonderrecht in Form des § 113 Strafgesetzbuch zu verschärfen. ...
Unter den Tisch gekehrt, wenn nicht sogar bewusst verschwiegen wird eine Tatsache: Widerstandshandlungen, bei denen Polizisten verletzt werden, sind keineswegs nur mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bedroht.
Vielmehr greifen zum Schutz der Beamten mit Ausnahme von RoboCop die normalen Körperverletzungsdelikte, wie sie für jedermann gelten. Schon für die einfache Körperverletzung, das kann eine Ohrfeige sein, können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Handeln mehrere Täter gemeinsam oder ist ein gefährliches Werkzeug (bei Tritten reicht ein Turnschuh) im Spiel, gilt bereits heute eine Mindeststrafe von sechs Monaten. Die Maximalstrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis. Bei schweren Taten, zum Beispiel wenn es zu bleibenden Schäden kommt, gelten Mindeststrafen von drei Jahren. ...
Polizisten sind also eigentlich gegen Gewalt geschützt, gut sogar. Die rechtliche Situation ist ganz anders, als sie im propagandistischen Sperrfeuer der Polizeigewerkschaften und der Innenminister dargestellt wird. ...
Die offiziellen Begründungen sind logisch nicht nachvollziehbar. Deshalb darf man wohl spekulieren, ob die Forderung nach härteren Strafen für einfache Widerstandshandlungen nicht in Wirklichkeit auf einen Respekts- und Maulkorbparagrafen abzielt. Auch wenn es natürlich keiner der Verantwortlichen zugibt – ganz so unplausibel wie die sonstigen Argumente ist dieses Anliegen sicher nicht.
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