16. Juli 2009

Lieber nachplappern statt rechtzeitig Rat geben

Das Verhältnis der OZ zu den Gasanbietern im Verbreitungsgebiet ist nach meiner Beobachtung ein gutes. Das sollte wohl nicht getrübt werden, als die OZ heute berichtete, wie wohl alle Medien es seit gestern Vormittag taten:
BGH gibt Gaskunden mehr Rechte
Der Bundesgerichtshof hat Gaskunden mehr Rechte verschafft. Der 8. Zivilsenat in Karlsruhe erklärte gestern einseitige Preiserhöhungsklauseln in Sonderverträgen kommunaler Gasversorger für unwirksam, weil sie Kunden "unangemessen benachteiligen". Gasversorgungsunternehmen dürften sich nicht das Recht einräumen, Preise regelmäßig anzuheben, ohne sich zugleich bei fallenden Gasbezugskosten ausdrücklich zur Senkung zu verpflichten. ...
Nun fragen sich wahrscheinlich zahlende Leser, was das für sie bedeutet, ob ihre Verträge mit Gasanbietern im OZ-Verbreitungsgebiet ähnlich unwirksame Klauseln enthalten. (Hat nicht wenigstens ein Redakteur einen Gasanschluss?)
Genau hier hätte die Arbeit der OZ einsetzen müssen, hat sie aber nicht, würde auch nicht zur sog. Berichterstattung in der Vergangenheit passen. Das Gemecker im Kommentar über die bösen Gasanbieter ist deshalb völlig überflüssig, weil es peinlich ist.

Hätte die OZ rechtzeitig erläutert, wie sich Gaskunden wehren können (andere taten es), würde diese Passage für Bunkerbewohner nicht wie Hohn klingen:
Zumindest Kunden, die unter Vorbehalt Preiserhöhungen gezahlt haben, "können eine Erstattung der zu viel gezahlten Gaspreise nach den Erhöhungen vom 1. Oktober 2005 und vom 1. Januar 2006 verlangen" ...

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