27. Mai 2006

Deutschland-Thema lokal verarbeitet?

Was machen Lokalredaktionen aus dem Thema "Gaspreiserhöhungen in Bremen unwirksam"? Die Lokalredaktionen der OZ erkennen das Thema nicht als lokales, vielleicht, weil es ja Bremen betrifft.
Was macht die Lokalredaktion der Nürnberger Nachrichten aus dem Thema?
Verbraucher auf den Barrikaden
Gaspreis-Urteil beschäftigt die N-Ergie — Tipps für Kunden

Bundesweit sind Kunden der Energieversorger hellhörig geworden: Nach dem Urteil des Landgerichts Bremen, das Gas-Preiserhöhungen des kommunalen Anbieters SWB für unwirksam erklärt, überlegen jetzt viele Verbraucher, ob sie sich nicht auch gegen steigende Gaspreise wehren sollen. In Nürnberg haben - unabhängig von dem Bremer Urteil - bereits 1196 Kunden gegen den Gaspreis Widerspruch eingelegt. Einer klagt derzeit vor Gericht.

Viele Verbraucher wittern jetzt ihre Chance: Die Bremer Richter haben (wie berichtet) entschieden, dass der Bremer Energieversorger SWB in den Verträgen mit seinen Kunden nicht klar genug darstelle, warum zu einem bestimmten Zeitpunkt der Gaspreis steigt. Der Verbraucher müsse beurteilen könne, ob der höhere Preis berechtigt ist, erklärte das Landgericht.

Ob andere Gasanbieter, also auch die N-Ergie in Nürnberg, für ausreichende Transparenz in ihren Verträgen sorgen, ist die Frage, die jetzt viele Kunden beschäftigt. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt hierzu, dass nicht wenig Gasversorger ähnliche Preisanpassungsklauseln verwenden wie SWB. Und damit nach dem Gerichtsurteil angreifbar geworden sind.

Die Juristen der N-Ergie nehmen jetzt laut Sprecherin Rita Kamm-Schuberth die Bremer Verträge genau unter die Lupe und gucken nach Übereinstimmungen. „Aber es bleibt abzuwarten, ob das Bremer Landgerichtsurteil auch von der nächsten Instanz bestätigt wird.“ Die N-Ergie hat die Preise zuletzt im August 2005 erhöht und zugesagt, dass sich bis September 2006 nichts ändert. Ob dann eine weitere Erhöhung droht, ist noch offen.

1196 Kunden der N-Ergie haben gegen die Preise Widerspruch eingelegt, weil sie vergangene Erhöhungen für nicht nachvollziehbar und unbillig halten. Das ist jeder 125. Kunde. Laut Verbraucherzentrale in München laufen in vielen Städten solche Widersprüche. Im Internet finden sich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de Musterbriefe für Kunden, die einen Widerspruch erwägen.

Wer wissen möchte, ob sein Vertrag mit dem Versorger ähnliche Schwachpunkte aufweist wie im Bremer Fall, kann ihn der Verbraucherzentrale schicken und dort prüfen lassen. Die Adresse: Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstr. 9, 80336 München. Mail: info@verbraucherzentrale-bayern.de

Ich habe den Artikel komplett kopiert, damit ihn jeder Blog-Leser an OZ-Leser weitergeben kann, denn die werden möglicherweise nie über Möglichkeiten der Gegenwehr aufgeklärt.

1 Kommentar:

  1. Ein Nachtrag zum Thema "OZ als Ratgeber":
    Langzeitarbeitslose, die gegen Regelungen der Arbeitsmarktreform Hartz IV klagen, haben vor Gericht relativ gute Erfolgsaussichten. Etwa jede dritte Klage werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landesozialgerichtspräsidenten, Monika Paulat
    Hier der Link:
    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/399141.html

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google