Dass die Preise erhöht werden und um welchen Betrag, erfahren die Verbraucher mit und ohne OZ von ihrem Gasanbieter mindestens sechs Wochen vor Einsetzen der neuen Preise. Hält er sich nicht an die Frist, ist unbedingt ein Widerspruch fällig, den Sie auf jeden Fall durchsetzen können, und schon zahlen Sie bis zur nächsten Erhöhung den bisherigen Preis.
Lediglich in diesem popeligen Absatz erwähnt die OZ, dass sich Verbraucher wehren können:
Außerdem rät er Privatkunden ebenso wie Vermietern, sich gegen den Anstieg der Preise zu wehren. Die Gasversorger hätten die Preisklausel in den Kundenverträgen oft jahrelang nicht geändert. Sie seien oft nicht durchsichtig genug.Immerhin, selbst das war nicht immer so.
Wie Sie sich wehren können, lesen Sie z.B. in der großen Stiefschwester der OZ, Welt:
So wehren sich Kunden gegen höhere Gaspreise
... Jetzt schlägt die Stunde der Rebellen. Denn Verbraucher können Widerspruch einlegen. Danach stehen die Energieversorger unter Zugzwang. Sie müssen ihre Preiskalkulation offenlegen. Hunderte Verbraucher haben bereits Erfolg – und zahlen den alten Preis weiter. ...
Natürlich können Sie auf der Webseite der Neuen Verbraucherzentrale MV nachlesen, inklusive Musterbrief für den Widerspruch (rechte Spalte, unten):
Gaspreise: Die nächste Dimension wird erreicht – was ist zu tun?
Die OZ verschweigt in ihrem überflüssigen Artikel sogar die Internetadresse der Zentrale, denn Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
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