5. März 2009

Über Behördengläubigkeit

Es ist immer wieder bedrückend, wie behördengläubig manch OZ-Redakteur ist. Ganz besonders krass, weil mit Geld verbunden, war das Beispiel aus der Greifswalder Zeitung, dass ich bereits im August 2008 darstellte.

Diesen Unsinn hatte die OZ verbreitet:
Empfehlungen des Diakonischen Werkes, dennoch Anträge für benötigte Schulmittel bei der ARGE oder dem Sozialamt zu stellen, entbehrten derzeit jeder gesetzlichen Grundlage, hieß es seitens der Stadtverwaltung.“
Das war falsch und ist es nun erst recht, denn der Vertreter des Diakonischen Werkes in Greifswald teilte mit:

Hierzu nun ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, das genau unsere Rechtsauffassung bestätigt. Wenn ich überlege, dass ich damals ziemliche Prügel habe einstecken müssen, so nach dem Motto, es sei keinerlei Rechtsgrundlage vorhanden und so etwas völlig an den Haaren herbeigezogen. Dann muss die Stadt auch die Richter des Landessozialgerichtes als völlig unfähig ansehen.

Hier die Pressemitteilung des Gerichtes:

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger

Die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher sind durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) zu tragen. ...

Die OZ berichtete am 28. Februar ausführlich über das Urteil, u.a.:

... Im August vergangenen Jahres hatten Kochhan und andere DW-Mitarbeiter Hartz IV-Familien mit Schulkindern ermuntert, sich um zusätzliche finanzielle Hilfe zum Kauf von Schulbüchern zu bemühen. ... Das städtische Sozialamt reagierte trotzdem abweisend. Es gebe derzeit keine gesetzliche Grundlage im Land, um entsprechenden Anträgen stattzugeben, stellten Vertreter klar. Die Hinweise des Diakonischen Werks auf Urteile anderer Landessozialgerichte seien nicht geeignet, entsprechende Anträge zu begründen. ...
Natürlich reagiert das Sozialamt weiter ablehnend.
Der Redakteur muss ein Träumer sein, wenn er meint, die Betroffenen bekämen nun das Geld von allein oder hätten weiterhin keinen Anspruch darauf. Nein, sie hätten klagen müssen. Das stand nicht in dem Artikel.
Ist ja auch klar, denn jene, die nach dem Zeitungsartikel im August vergangenen Jahres auf eine Klage verzichteten, haben eben Pech gehabt. Wenn ich bedenke, wie sich die OZ über klagewütige Deutsche lustig machte, wird mir schlecht.

Betroffene sollten sich dies schon jetzt für das nächste Schuljahr merken.

1 Kommentar:

  1. Anonym6.3.09

    Mir auch. Nicht nur, dass die OZ behördengläubig ist, sie unterstützt sogar noch diese gesetzeswidrigen Machenschaften.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google