Urteil: Arbeitslose können Dumpinglohn-Jobs ablehnen
Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten, darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund jetzt im Fall einer Frau aus Bochum, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto beschäftigt werden sollte. Als die arbeitslose Frau die Arbeit ablehnte, senkte die ARGE Bochum die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für drei Monate um 30 Prozent (104 Euro) ab. ...Das heißt doch, dass es bisher gang und gäbe war, Arbeitslosen solche Sklavenarbeit zu vermitteln, weil es - und das ist der einzige Grund - die Arbeitslosenstatistik der jeweiligen Arge und die der Bundesagentur insgesamt schönt.
Wie handhabt das die Arge Greifswald? Ich las bisher nichts darüber in der OZ.
Wie will die OZ mit den Arbeitslosenzahlen umgehen? Wird den Lesern weiterhin kritikfrei Kopiertes verkauft?
So und nun erinnern Sie sich an die Blickpunktseite der OZ über klagewütige Deutsche, zu denen die OZ auch Alg 2-Empfänger zählte.
Würden diese Leute nicht klagen, woher bekämen sie dann Hilfe? Von der OZ etwa?
Es bleibt dabei: Wer nicht klagt, ist meist der Dumme.
Nachtrag, 18.20 Uhr:
Bedenkenswerten Hintergrund finden Sie auch hier - und ein Thema für die OZ.
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