24. Februar 2009

"Bundesagentur log"

Es ist schon seltsam, dass aus ein und demselben Haus Nachrichten mit gegensätzlichem Inhalt an die Öffentlichkeit gelangen.

Hier berichtete mir die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit:

Ein Vergleich zur Zeit der Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe ist nicht möglich, da Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten verhandelt wurde.
Die Arbeitslosenhilfe wurde vor dem Verwaltungsgericht verhandelt und die Sozialhilfe vor dem Sozialgericht. Das Arbeitslosengeld II wird vollständig vor dem Sozialgericht verhandelt.

Das hinderte die Agentur nicht daran, das Gegenteil zu berichten und genau die falsche Schlussfolgerung zu ziehen, wie mir ein aufmerksamer Blogleser mitteilte:

Der in den letzten Wochen viel zitierte „Gesetzes-Murks“ ist nicht der Hauptgrund für die dargestellte „Widerspruchs- und Klageflut“ gegen Hartz IV-Bescheide.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) im Jahr 2008 mit Erfahrungswerten aus der Arbeitslosenhilfe verglichen, die vor dem Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Demnach hat sich das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, kaum verändert. ...

Das ist Unsinn, wie hier bereicht wurde:

Wenn man allerdings berücksichtigt, dass

a) bei den 2,193 Millionen Arbeitslosenhilfe-Empfänger/innen nur die Anspruchsberechtigten (im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld) gezählt wurden, ohne die mit diesen in einer „Bedarfsgemeinschaft“ lebenden Kinder und (Ehe)Partner/innen (sofern diese keinen eigenen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatten) und

b) bei den 7,347 Millionen Leistungsempfänger/innen gemäß SGB II allein 1,954 Millionen nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (darunter 1,887 Millionen Kinder unter 15) erfasst sind und alle (Ehe) Partner/innen in den durchschnittlich 3,979 Millionen SGB II-Bedarfsgemeinschaften, kann man sich über die Unterrichtung (?) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die darin bestätigte Einschätzung der Bundesregierung vom 1. Februar 2007 nur wundern.

Ganz abgesehen davon, dass das Ministerium die Zahlen nur geschätzt haben kann (siehe oben).

Wie die Rechenkünststücke widerlegt wurden, lesen Sie hier. Hier nur der Anfang:

... anläßlich der unseres Erachtens verlogenen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zur "Widerspruchs- und Klageflut gegen Hartz IV-Bescheide" vom 19. Februar 2009 (siehe Anhang) möchten wir an die anhängende Information des Büro für absurde Statistik (BaSta) vom 3. Mai 2007 zum gleichen Thema erinnern. (siehe basta-bmas-widerspruchsquoten...)

Der im Mai 2007 von BaSta kritisierte unredliche Umgang mit den "Widerspruchsquoten" wird in der BA-Pressemitteilung noch übertroffen. Es heißt dort: "2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger bei 6,9 Millionen." Die Bundesagentur für Arbeit, gemäß § 53 SGB II zuständig für die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) müsste es besser wissen. "2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger und -Empfängerinnen bei 5,0 Millionen." ... in 3,6 Millionen sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften.

Wir hoffen auf Ihr Interesse.

Auf das Interesse der OZ hat der Autor vergeblich gehofft.

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