23. Februar 2009

Hartz 4-Gesetz: Wer nicht klagt, ist meist der Dumme

Kürzlich hatte die OZ sich lustig gemacht über die klagewütigen Deutschen und - wie es sich für die OZ gehört - auch gleich die Alg 2-er hinzugeschrieben, die sich um ihnen zustehendes Geld betrogen fühlen.
Ich hatte erwähnt, dass Hunderttausende Klagen gegen Behördenentscheidungen zu bearbeiten sind, die zumeist nach abgelehnten Widersprüchen eingereicht werden.
Nun habe ich Zahlen über Widersprüche von der Pressestelle der Bundesagentur erhalten:

In den vergangenen drei Jahren wurde durchschnittlich 35 Prozent der Widersprüche stattgegeben. Gegen rund 30 Prozent der abgelehnten Widersprüche wurde ein Klageverfahren eingeleitet.

6,8 Prozent der Klagen wurde ganz oder teilweise stattgegeben, 11,2 Prozent der Klagen wurde abgelehnt.
Der Großteil der Klagen (81,4 Prozent )wurde ohne Gerichtsurteil erledigt (z.B. durch Rücknahme der Klage oder durch Anerkenntnis des Leistungsträgers).

Das heißt, jeder dritte Widerspruch war sogar nach Ansicht der jeweiligen Arge berechtigt.
Wenn also jeder dritte Widerspruch berechtigt war und etwa die Hälfte aller Klagen zugunsten der Alg 2-Empfänger ausgehen (das haben verschiedene Erwerbslosenverbände und Medien gemeldet), müsste ein jeder bescheuert sein, wenn er sich einen auch nur eventuell berechtigten Anspruch nicht durch Widerspruch oder Klage sicherte.

Es ist ganz einfach: Wer OZ las und schlussfolgerte: "Naja, die Klagerei ist wohl doch ein wenig übertrieben", bringt sich in den meisten Fällen um ihm zustehendes Geld. Deshalb halte ich es für unbedingt erforderlich, auf keinen Widerspruch zu verzichten bzw. im Fall der Ablehnung unbedingt zu klagen.

Die OZ war völlig auf der falschen Fährte, nämlich dieser: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht - Regierungsblättchen eben.

Hier noch eine Anmerkung der Bundesagentur:

Ein Vergleich zur Zeit der Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe ist nicht möglich, da Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten verhandelt wurde.
Die Arbeitslosenhilfe wurde vor dem Verwaltungsgericht verhandelt und die Sozialhilfe vor dem Sozialgericht. Das Arbeitslosengeld II wird vollständig vor dem Sozialgericht verhandelt.

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