Durch eine Pressemitteilung der Diakonie MV - wie auch sonst; OZ-Blog lesen ist ja bäh - wurde die Greifswalder Zeitung auf das Thema aufmerksam, brachte einen brauchbaren Artikel und veröffentlichte gestern einen überflüssigen Artikel:
Sozialamt: Für zusätzliches Schulgeld fehlt ein Gesetz
Familien schulpflichtiger Kinder, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, haben derzeit keine Möglichkeit, zusätzlich Geld für die Anschaffung von Schulmitteln zu erhalten. Darauf wies gestern das Sozialamt der Stadt hin. Empfehlungen des Diakonischen Werkes, dennoch Anträge für benötigte Schulmittel bei der ARGE oder dem Sozialamt zu stellen, entbehrten derzeit jeder gesetzlichen Grundlage, hieß es seitens der Stadtverwaltung. Hinweise des Diakonischen Werk auf Urteile der Landessozialgerichte Niedersachsen-Bremen und Nordrein-Westfalen seien nicht geeignet, entsprechende Ansprüche zu begründen, stellte sie klar. ...Der einzige Grund für das Aufbegehren des Sozialamtes ist klar: Es kommt viel Arbeit auf die Mitarbeiter zu, denn die Anträge müssten an die Arge weitergeleitet und die Antragsteller darüber informiert werden.
So ist das eben, wenn Wichtiges aus der Pressemeldung der Diakonie einfach weggelassen wird und stattdessen die Abwehrreaktion des Sozialamtes in aller Form gewürdigt wird. Darin hat die Greifswalder Zeitung Erfahrung.
Nirgendwo in der Pressemitteilung oder in dem Artikel von Tacheles e.V. steht, dass die Sozialämter freiwillig Zuschüsse zahlen werden. Ganz im Gegenteil: Spätestens am 5. August hätte die OZ erfahren können:
Die Ämter in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen nochmals darauf, dass sie die Anträge ablehnen werden, da es keine gesetzlichen Regelungen gibt. Wir empfehlen bei Klage, sich an die Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern zu wenden, um gegebenfalls Rechtsmittelhilfe zu erhalten. Schließlich fordert die Diakonie öffentlich dazu auf, einen Klageweg zu bestreiten. (05.08.08)
Ich wiederhole deshalb, warum es so wichtig ist, Anträge zu stellen:
- Anträge mit möglichst genauer Auflistung der benötigten Schulmittel sollten beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Erklärt dieses sich für unzuständig, muss es den Antrag an die ARGE weiter leiten. Die Anträge sollten auch bereits jetzt gestellt werden, um bei einer Ablehnung noch rechtzeitig gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
- Lassen Sie sich keinesfalls mündlich abweisen. Sie haben bei Ablehnung ein Recht auf einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen kann dann kostenfrei Widerspruch eingelegt werden. Nur so läßt sich erreichen, dass das Verfahren „offen” bleibt und ein späteres Grundsatzurteil auch für Sie gilt. Wenn ein formeller Widerspruchsbescheid ergeht, kann dagegen Klage beim Sozialgericht – ebenfalls kostenfrei – erhoben werden.
- Betroffene erhalten in diakonischen Beratungsstellen Rat und Unterstützung.
Alles klar? Es geht darum, mit einer schriftlichen Ablehnung z.B. die Beratungsstelle der Diakonie aufzusuchen, um den Bedarf einzuklagen, weil klar ist, dass die Zuschüsse nicht freiwillig gezahlt werden.
Was der Autor vom Sozialamt übernahm, geht völlig am Sinn der Antragstellung vorbei und dient allein dazu, den Ämtern Arbeit zu ersparen, indem mögliche Antragsteller die Arbeit und den anschließenden Gang zum Gericht scheuen: "Bringt ja doch nichts."
Genau das will das Sozialamt erreichen und genau dabei unterstützte es die OZ.
Heute nun wieder ein Rückzieher der OZ, nachdem sich die Stadtcaritas an die OZ gewandt hatte und die Diakonie unterstützt.
Ja, so wird das Sommerloch gefüllt und werden die Leser verwirrt, die das OZ-Blog nicht lesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.