Ein Vertreter der Stadtverwaltung hatte der OZ mitgeteilt, der starrsinnige Wolf hätte dem Erwerber aufgefordert, den Kaufpreis nicht zu überweisen. Die OZ gesteht in ihrem heutigen Artikel - natürlich indirekt - ein, dass es nicht wahr ist. Ich hatte in meinem Eintrag darauf hingewiesen, dass die Redaktion die journalistische Sorgfaltspflicht verletzte und ihn in seiner Ehre verletzte, indem sie Herrn Wolf nicht zu Wort kommen ließ. An Stelle von Herrn Wolf würde ich beim Presserat Beschwerde einlegen.
Heute bestätigt der Lokalchef in dem Artikel, dass die Greifswalder Zeitung über den Inhalt eines Briefes berichtet hatte, den sie nicht kannte, sich also allein auf die Aussagen Dritter stützte. Diese Dritten sind allerdings keine Freunde Wolfs, sondern im Falle seiner Aussagen zum Anteilsverkauf Gegner:
Wörtlich teilt er (Wolf) der Redaktion in einem Schreiben mit: „Sie haben sich dazu hergegeben, Äußerungen wiederzugeben, die mich an den Pranger stellen. Dort aufgestellte Tatsachenbehauptungen sind falsch. Und Herr Hochheim wagt es, mich einen starrsinnigen Querulanten zu nennen.“Ganz nebenbei: Wenn der Lokalchef etwas in Anführungszeichen setzt, ist es nicht immer wörtliche Rede. Deshalb schrieb er dazu, dass es in diesem Fall sehr wohl ein Zitat ist.
Hier das indirekte Eingeständnis fehlender Recherche:
Im Brief werden lediglich die Tatsache eines gerichtlich anhängigen Verfahrens und die Rechtsansichten der Antragsteller, die als solche gekennzeichnet sind, mitgeteilt, heißt es. Das Schreiben Wolfs, datiert vom 28. Juli, das inzwischen auch der OSTSEE-ZEITUNG vorliegt ...Und so hatte Wolf formuliert, was die Stadtverwaltung als Aufforderung sieht, den Kaufpreis nicht zu zahlen:
Zuvor hatte Helmut Wolf in seinem Brief erklärt: „Unter Missachtung einer gerichtlichen Verfügung hat am 23. Juli 2008 das Innenministerium die Veräußerung genehmigt und am gleichen Tage die Stadt Ihnen eine Mitteilung über den Eintritt der aufschiebenden Bedingungen übersandt. Ich mache darauf aufmerksam, dass unsicher ist, ob die Stadt rechtlich in der Lage ist, den Vertrag Ihnen gegenüber zu erfüllen. Die Bürgerschaft hat bei der Behandlung der Angelegenheit gegen mehrere zwingende Vorschriften des Kommunalrechts verstoßen“Das alles konnte die OZ nicht berücksichtigen, weil sie den Schreiber des Briefes nicht zu Wort kommen ließ, nicht einmal den Brief gelesen hatte - ein klarer Fall für den Presserat.
Jedoch selbst in dem heutigen Beitrag unterschlug der Autor wichtige Passagen aus einer Pressemitteilung des Kreisverbandes Greifswald-Uecker-Peene von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Weiter heißt es in dem Schreiben, dass "nach Überzeugung der Antragsteller ... der Beschluss vom 08.07.2008 unwirksam" sei. Im Übrigen wäre die Stadt verpflichtet gewesen, die KWG über die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens zu informieren.
Auch dies verschwieg der Autor den OZ-Lesern:
Zudem wird (von der Stadtverwaltung) unterstellt, Wolf habe in Richtung des KWG-Vorstandes mit Gefängnis oder einer Millionen-Strafzahlung gedroht. "Eine derartige Drohung ist in dem Schreiben schlicht nicht enthalten und daher völlig aus der Luft gegriffen.
So erweckt die OZ den Eindruck, die Stadt habe nur einen Fehler begangen, als ein Vertreter den Briefschreiber als starrsinnigen Querulanten bezeichnete. Damit nimmt die OZ die Stadtverwaltung in Schutz, verliert an Glaubwürdigkeit (wenn sie die noch hatte), erweckt den Eindruck, alles richtig gemacht zu haben und verschweigt weiterhin das Problematische am Anteilsverkauf.
Grundsätzlich vermeidet die OZ seit Erscheinen des ersten Briefes Wolfs an alle Bürgerschaftsmitglieder, den gesamten Inhalt des Briefes zur Kenntnis der Leser zu geben. Wolff hatte ausgeführt, dass es grundsätzliche Bedenken gegen den Anteilsverkauf gebe. Die OZ hatte das heruntergespielt, indem sie die Leser ausschließlich über das Hin und Her beim Zulassen der Öffentlichkeit berichtete.
Das gesamte Geschehen lässt nur eine Schlussfolgerung zu:
Die Autoren verhielten sich parteiisch, standen auf der Seite der Stadtverwaltung.
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Ja.
AntwortenLöschenChapeau für diese Analyse eines Artikels!