... Zwei Prozent der Fläche sind schützenswerte Naturbiotope.Statt nun aber eine Richtigstellung zu drucken, veröffentlichte die Lokalzeitung sie als Leserbrief, womit sie meiner Meinung nach wieder einmal gegen den Pressekodex, Richtlinie 2.6 verstieß. Das stört aber nicht weiter, denn aus einem solchen Verstoß ergeben sich keinerlei Sanktionen.
Ein Auszug aus dem Leserbrief:
... In dem Artikel wird eine grobe Falschaussage getroffen, indem vermittelt wird, dass nur 2 Prozent der projektierten zu bebauenden Fläche von 102 220 Quadratmetern (10 ha) auf dem Wiecker Schlag unter gesetzlichem Biotopschutz stünden. Die Wirklichkeit sieht so aus, dass genau 39 407 Quadratmeter (4 ha) und damit rund 40 Prozent der Fläche, die bebaut werden sollte, unter Biotopschutz stehen. Nur 10 Prozent der Projektfläche sind Acker. Diese korrekten Auskünfte erhielt Herr Leuschner auch von der Abteilung Umwelt beim Stadtbauamt der Hansestadt Greifswald. Mit der Aussage von nur 2 Prozent geschützter Fläche wird diese auf die lächerliche Größe etwa eines 50 m-Sportschwimmbeckens heruntergespielt. Auch die sogenannte Renaturierung des verrohrten Ketscherinbaches als eine gleichwertige Ausgleichsmaßnahme für die Vernichtung von rund 40 000 Quadratmeter geschützter Biotopfläche anzupreisen, ist geradezu lächerlich und wird von Fachleuten als nicht akzeptabel eingeschätzt. ...
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