19. Dezember 2008

Gaspreise? Ruhe ist die 1. Bürgerpflicht!

Die OZ täuscht in ihrem Onlineauftritt weiterhin eine Ratgeberseite vor. Kein Wunder, dass Sie dieses Urteil des Bundesgerichtshofes nicht kennen:

BGH-Entscheidung bestätigt Protestkunden (17. Dezember 2008) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine Preiserhöhung für Sondervertragskunden ungültig ist, soweit sie sich nur auf die Änderung der Tarifpreise bezieht (Aktenzeichen VIII ZR 274/06). ...

Im Fall eines Sondervertragskunden hat der Versorger nicht automatisch das Recht auf Preiserhöhungen. Nur wenn eine Preisänderungsklausel vereinbart wurde und diese Klausel auch rechtlich zulässig ist, darf der Versorger den Preis erhöhen. Die meisten Gasverbraucher sind Sondervertragskunden, deren Preisänderungsklauseln einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. ...

Gasverbraucher sollten, soweit sie Sondervertragskunden sind, künftig nur den vom Verbraucherverein als "fair" bezeichneten Preis bezahlen - also den bei Vertragsschluss geltenden Preis, soweit keine gültige Preiserhöhung vereinbart wurde. ...

"Wir stehen vor der Tatsache, dass Millionen Gasverbraucher in den vergangenen Jahre zuviel fürs Gas bezahlt haben, weil der Gasversorger zur Preiserhöhung nicht berechtigt war", so Peters. Verbraucher können den zuviel bezahlten Betrag zurückfordern oder notfalls sogar auch vor Gericht einklagen. Einfacher ist es jedoch, die laufende Rechnung soweit zu kürzen, sofern man den Versorger nicht gewechselt hat. Den Gasversorgern ist diese Tatsache sehr wohl bekannt und sie haben bereits entsprechende Rückstellungen gebildet.

Die OZ hat sich in vergangenen Jahren weitestgehend zurückgehalten weiterzugeben, dass Verbrauchervereine zum Boykott von Gaspreiserhöhungen aufgerufen hatten und wie sich Verbraucher wehren können. Warum sollten die Redaktionen ihre Haltung ändern? Schließlich ist Ruhe die erste Bürgerpflicht - ginge es nach der OZ!

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