14. Oktober 2008

Hintergrund: Erfolglose Terrorfahnder

Dochdoch, es muss Redakteuren in der OZ peinlich sein, vor dem G 8-Gipfel in reißerischer Aufmachung über einen spektakulären Erfolg der Terrorfahnder berichtete zu haben, der ein spektakulärer Misserfolg war, auch für die reißerisch Schreibenden.

Diese Strandkorbparty feierten Oberbonzen, wenn ich mich recht erinnere, mitten im Verbreitungsgebiet der OZ, also, wo sie zu Hause sein will. Doch nur mit einer Meldung wurde berichtet, was andere journalistisch aufarbeiteten. Ein weiteres Beispiel:

ARCHIV: G8-GEGNER

Ermittlungen eingestellt


Lautlos versickerte vor wenigen Tagen eine der größten Aktionen des Staates gegen die linksradikale Szene: Anderthalb Jahre nach der Razzia in der "Roten Flora" im Mai 2007 stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg alle Verfahren gegen die Globalisierungsgegner kommentarlos ein. Bereits im Dezember 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die bundesweiten Durchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm für verfassungswidrig erklärt. ...

Die bespitzelten Linken sollten angeblich eine terroristische Vereinigung gebildet haben, die Brandanschläge auf Autos verübte und Farbbeutel auf die Häuser von Hamburger Wirtschaftsbossen warf. ...

Seit Januar 2008 versuchten die Hamburger Strafverfolger, in den 300 Aktenordnern Beweise zu finden, dass die sieben Linken tatsächlich die Farbbeutel und Brandsätze geworfen hatten. Vergeblich.

Nun wollen die Überwachten Schadenersatz haben. Aber: Für Eingriffe in die Intimsphäre gibt's kein Schmerzensgeld. Anwalt Marc Meyer, der einen Betroffenen vertritt: "Man kann seine Anwaltskosten geltend machen und etwa die Reparatur einer aufgebrochenen Tür. Das war's."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google