21. Oktober 2008

Feinstaub: OZ erkennt Querverbindung zu Kohlekraftwerk nicht

Berechtigte Aufregung in der OZ:
Drucker-Feinstaub im Büro machte Rostockerin krank
... Bereits vor drei Jahren hatte der Gießener Professor Volker Mersch-Sundermann nachgewiesen, dass einige Drucker den von der EU festgelegten Grenzwert für Feinstaub im Straßenverkehr um das bis zu Fünffache überschreiten. Nach neuesten Studien bliesen einige Geräte pro Seite eine Milliarde Partikel in die Luft, sagt Stelting. Der Rostocker Professor Ludwig Jonas wies nun Tonerpartikel in einem Lungentumor nach. ...
Auch ein Kommentar wurde verfasst:
Gesundheitsgefahr im Büro

Schnell handeln
Die Sache ist absurd: Schon vor drei Jahren wies ein Gießener Professor nach, dass die Luft in den meisten Büroräumen schlechter ist als auf der Autobahn. Viel schlechter. Laserdrucker, Faxgeräte und Kopierer sollen fünf Mal mehr gefährlichen Feinstaub auspusten, als die Europäische Union im Straßenverkehr erlaubt. Passiert ist seitdem eigentlich (Was heißt eigentlich?) nichts. Kein großer Aufschrei, keine neuen Richtlinien für den Arbeitsschutz. ...
Warum niemand in der OZ auf die Idee kam, diese Feinpartikel-Angelegenheit auf die mit dem Kohlekraftwerk verbundene zu übertragen, zu verknüpfen, eine Blickpunktseite zum Thema Feinpartikel zu schreiben, ist mir ein Rätsel.

Auf die Idee kommt natürlich nicht,
wer dieses Blog nicht zur Themenfindung nutzt, weil es ähbäh-igittigitt-puipuipui ist,
wer Anzeigenkunden nicht über Gebühr verschrecken möchte,
wer sich schon auf die vielen Bauauf-Berichte freut, die über das Kohlekraftwerk geschrieben werden können,
wer nur eine vage Ahnung von der Verbreitung und Gefahr von Feinstäuben hat,
wer meint, wird schon alles nicht so schlimm kommen ...

Nochmals zur Erinnerung an all jene, die sich an Feststellungen von Gutachten geradezu festklammern, als wären es Naturgersetze, oder jene, die mit Scheuklappen am Schreibtisch sitzen und deshalb keine Querverbindungen herstellen können:

Bei der Berechnung der Ausbreitung und Immissionsbelastung der Luft müssen die Sinkgeschwindigkeiten nach TA-Luft, Kap. 5.4: Ausbreitungsrechnung für Stäube mit den Werten aus Tab. 13 TA-Luft Depositions- und Sedimentationsgeschwindigkeiten für Stäube berücksichtigt werden, und zwar für jede der im Lober-Gutachten mit Massenprozenten aufgeführten Partikelklassen gesondert. Davon ist weder in dem Gutachten von Dr. Lober noch von Prof. Ewers irgend etwas erwähnt.

Unter Zugrundelegung dieser Fakten ergibt sich für das oben angeführte Ausbreitungsvolumen von 10,445 km3 eine mittlere Staubbelastung von 124,39 μg/m3. Davon entfallen für den für die Gesundheit besonders gefährlichen Feinstaub der Klasse 1 allein 112,65 μg/m3. Die Diskrepanz zu den 0,2 μg/m3, die in der gutachterlichen Arbeit von Prof. Ewers angegeben ist und wohl so vom Lober-Gutachten übernommen wurde, ist alarmierend.

Um die im Gutachten von Prof. Ewers angegebene Staubkonzentration von 0,2 μg/m3 unterzubringen, müßte das Beurteilungsvolumen von 10,445 km3 auf 6497 km3 vergrößert werden. Bei einer Schichthöhe von 110 m wäre das eine Fläche von ca. 59 000 km2, das ist die 2,5fache Fläche von Mecklenburg-Vorpommern.

Es überrascht aber nicht, wenn man bedenkt, daß 2054 kg Staub pro Tag den Schonstein verlassen und davon jedes einzelne Kilogramm 860,42 Billiarden Feinstpartikel der Klasse 1 enthält.

Wer diese und viele andere Kritiken an den Gutachten für das Kohlekraftwerk als unberechtigt abtut und deshalb unterschlägt, handelt nicht nur journalistisch unverantwortlich, sondern macht sich mitschuldig, wenn nach dem Bau des Kraftwerkes die Folgen eintreten.

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