10. März 2010

Alg 2-Härtefälle: Was alles Bedarf ist

Auch die OZ hatte in beschämender Weise über die Folgen des Urteils zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze berichtet.

Zu dem schlimmen Tricks gehörte nach dem Urteil die von der Bundesagentur für Arbeitslosigkeit schnell zusammengestoppelte Liste zu diesem Teil des Richterspruches:
Der Gesetzgeber ist ferner verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 eine Regelung im SGB II zu schaffen, die sicherstellt, dass ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird.
Die OZ hatte zwar kurz darauf hingewiesen, dass sofort Anträge gestellt werden können. Doch Wichtiges wurde den Lesern vorenthalten:

Dringend: keine Überprüfungsanträge zurücknehmen!

Härtefallansprüche können in offenen Verfahren rückwirkend geltend gemacht werden 
... Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium (BMAS) eine Härtefallliste herausgegeben ... Diese ist äußerst spärlich und eher als Anspruchsbegrenzungsliste zu verstehen. ...
Bei der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende des 4. Senats, Thomas Voelzke, zudem klargestellt, dass die Härtefallliste der BA/BMAS keinesfalls eine abschließende Liste sei, sondern dass durchaus weitere Ansprüche beständen. 

Der Verein Tacheles möchte vor diesem Hintergrund dringend darauf hinweisen, dass in den Fällen, die noch nicht abgeschlossen sind und die mögliche Härtefallproblematiken beinhalten könnten, die Betroffenen darauf achten sollten, dass die Verfahren nicht abgeschlossen werden. ...
Auch sollten – entgegen unserer vorherigen Einschätzung – keinesfalls Überprüfungsanträge zurückgezogen werden, zumindest wenn nachfolgende Härtefall-Bedarfslagen vorliegen oder vorlagen:
  • Bedarfe aufgrund von Erkrankungen und medizinischer Behandlung, insofern es sich nicht um Ernährung handelt
  • Lernmittel und Schulmaterialen, auch eintägige Klassenfahrten und Ausflüge
  • wachstumsbedingter Bekleidungsbedarf von Kindern und Jugendlichen
  • besondere Bedarfe hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe wie Vereine, Internetkosten
  • Umgangskosten und Besuchskosten
  • sonstige laufende außergewöhnliche Kosten ...
Bitte Information an Betroffene weitergeben!

1 Kommentar:

  1. Anonym11.3.10

    Die Sendung Hart aber Fair, die gestern abend im Fernsehen lief, zeigte ein weiteres Beispiel, wie selbst die Eigeninitiative von Kindern, die ihre Zeit sinnvoll gestalten möchten, bestraft wird.
    Da ging eine Schülerin in den Ferien arbeiten, um sich das Geld für eine Gitarre zu verdienen.
    Dieses Geld wurde der Mutter vom ALG II abgezogen.
    Das muss man sich mal vorstellen.
    Da quatschen die Politiker von Chancengleichheit, von Bildungschancen und dann so etwas.
    Nein, die Politiker haben gar kein Interesse daran, dass sich auch diese Kinder weiterbilden können.
    Sie sitzen dann in Sendungen und reden nur: Wir müssen, wir werden....
    Nur quatschen, nur lügen und nichts tun.
    Das diese Menschen derart bestraft werden, habe ich gar nicht gewusst.
    Da müssen sich die Politiker nun wirklich nicht wundern, dass es Menschen gibt, die "schwarz" arbeiten gehen.
    Sämtliche Medien, die diese von der Politik angestifteten Hetze gegen die ALG II Empfänger unterstützen, sollten sich in Grund und Boden schämen.
    Was ich über die Politiker denke, kann ich hier gar nicht aufschreiben, denn das ist sehr sehr böse.

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