28. März 2012

"ESM stoppen! Die EU-Bürger zahlen die Zeche"

Vorwahlgequatsche und Wahlberichterstattung nehmen in der OZ breiten Raum ein, wahrscheinlich, weil damit ganze Seiten anstrengungsarm befüllt werden können, mit der Ausrede, die Leser umfassend an solchen demokratischen Prozessen teilhaben zu lassen.
Prozesse, die aber all diese Vorwahl-, Wahl- und Nachwahltexte sogar als Ablenkung erscheinen lassen, spielen in der OZ kaum eine Rolle. Einer ist die Bildung des ESM.

Dazu erreichte mich ein Hinweis (Danke!) auf eine Analyse des ESM, deren Inhalt ich einfach nicht glauben kann, so ungeheuerlich ist deren Inhalt, der seit dem 17. Februar im Netz steht. Doch dass Medien (Die OZ schließe ich hier aus; sie ist auf Agenturmaterial angewiesen.) die Analyse aufgreifen würden, um deren Wahheitsgehalt prüfen zu lassen, über das Ergebnis die Öffentlichkeit zu informieren, habe ich noch nicht erlebt:
Die Taxpayers Association of Europe (TAE) hat eine umfassende Stellungnahme gegen die geplante kriminelle und rechtsordnungszerstörende ESM-Bank veröffentlicht:
Taxpayers Association of Europe: ESM stoppen! Die EU-Bürger zahlen die Zeche: http://deutsch.taxpayers-europe.com/infos/aktuell/39/162-esm-stoppen-die-eu-buerger-zahlen-die-zeche.html
Der ESM wird dort im Detail, insbes. auch rechtlich, analysiert und es wird sehr präzise herausgearbeitet, wie kriminell und in welchem Maße gegen die Bürger gerichtet diese Bank ist. Die Analyse ist herausragend und in ihrem Umfang und in ihrer Tiefe unübertroffen.
Es wird auch sehr deutlich herausgearbeitet, dass die Finanzminister ein hohes Eigeninteresse an der Errichtung des ESM haben, da sie dort die Gouverneure sein werden. Diese können sich gemäß ESM-Vertrag ihre Gehälter selbst und geheim festsetzen.Wir haben es hier damit mit einem absolut skandalösem Fall von Selbstbedienung zu tun. Befangene dürfen niemals Entscheidungen treffen, hier aber können sie sich selbst Millionenbeträge im Geheimen zuschanzen.
Der ESM wird hunderte Milliarden, wenn nicht sogar Billionen, Euro an Kaufkraft der Bürger an Ausbeutungssyndikate umverteilen. Und die Finanzminister verdienen noch persönlich daran.
Der ESM muss unter allen Umständen, egal in welcher Ausformung, endgültig und vollständig gestoppt werden!
Ein paar Kostproben:

1.  Die  Regierungsspitzen der Euroländer gründen die erste europäische, supranationale, ESM-(Mega)-Bank. Diese ist von Lizenzierung befreit (Art. 1, Art. 32, Abs. 9).  2.  Die ESM-Bank erhält Blankovollmacht  unbeschränkt Geschäfte jeder Art mit jedermann abschließen (Art. 3).  3.  Zur Ermöglichung des Plans „ESM-Bank“ werden den schwachen Euro-Ländern, da diese im Eurosystem an Zahl überwiegen, Stimmrechtsvorteile  eingeräumt (Art. 4).  4.  Die 17 an der ESM-Gründung beteiligten Finanzminister bilden den rechtlich unantastbaren Gouverneursrat der ESM-Bank (für die BRD: Dr. W. Schäuble). Dieser hat totale Kontrolle und letzte Entscheidungsmacht in allen finanziellen, sachlichen und vor allem personellen Dingen der ESM-Bank. Jeder Rat hat einen Stellvertreter (Art. 5).   5.  Die Gouverneure setzen sich ihr Gehalt und das ihrer Direktoren geheim in unbekannter Millionenhöhe selbst fest (Art. 5 Abs. 7 (n), Art 34).  6.  Das Aktien-Haftungs-Kapital der ESM-Bank beträgt (zunächst)  € 700 Milliarden, aufgeteilt in  (a)  € 80 Milliarden einzuzahlende Aktien und  (b)  € 620 Milliarden abrufbare Aktien. (Art. 8 Abs. 1). Die Gouverneure können das Haftungs-Kapital durch Ausgabe neuer Aktien bis in Billionenhöhe (c) beliebig erhöhen (Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1).   7.  Im Verlustfall und aus sonstigen Gründen muss nicht eingezahltes ESM-Haftungskapital binnen 7 Tagen eingezahlt werden. Kann ein Mitglied nicht zahlen, wird der dann offene Betrag auf die übrigen Aktionäre umgelegt (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2). ...

14.  Die ESM-Bank und ihr Vermögen etc. pp. genießen absolute Immunität und können nie und nirgendwo vor Gericht belangt werden.  Gerichtliche oder gesetzgeberische Maßnahmen gelten für sie in Zukunft nicht mehr. Die ESM-Bank ihrerseits hat Klagerecht gegen jedermann. (Art. 32)

15.  Die ESM-Bank ist von Kontrollen und Lizenzen jeder Art befreit (Art. 32 Abs. 9).

16.  Die Gouverneure und alle sonstigen Mitarbeiter der ESM-Bank haben jetzt und für alle Zukunft Schweigerecht und Schweigepflicht und sichern so  die Geheimhaltung (a) ggf. der Operationen der ESM-Bank, (b) ihre eigenen Aktivitäten innerhalb der ESM-Bank und insbesondere (c) die Bestimmungen von Art. 32, 34 - 36 ab.
...
So, und jetzt lesen Sie weiter die OZ, solche Knallergeschichten, mit denen wie gestern eine ganze Blickpunktseite gefüllt wurde:

Da werden Leute gezeigt und beschrieben, die eine Zeit lang im Armenhaus D.s gelebt haben und einige, die noch in M-V wirken. Was soll das sein, außer Ablenkung von den tatsächlich wichtigen Sachen in M-V? Das ist Schönschreiberei, wie wir sie allerdings von der OZ gewöhnt sind, oder im OZ-Sprachgebrauch kritischer Hochwertjournalismus.

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