Ende Dezember waren 104 600 Menschen im Nordosten auf Jobsuche. Das waren 5900 mehr als im November. ...Hier noch einmal die Zahl der tatsächlich Arbeitslosen in D.:
Deutschlandweit stieg die Zahl der Arbeitslosen im Dezember um 67 000 auf 2,78 Millionen.
Bereinigt um die Zahl der etwa 81.000 sog. Aufstocker (gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) hatten im Dezember 2011 etwa 5,154 Millionen erwerbsfähige Frauen und Männer Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III) bzw. Arbeitslosengeld I Hervorhebung von mirDer Unterschied zwischen Arbeitslosen und Arbeitssuchenden ist ebenfalls gravierend, wie ich hier gezeigt habe.
Noch diese Kleinigkeit:
Anmerkung aus aktuellem Anlass:
Laut Statistik der BA galten im August 2011 (revidiert) insgesamt 255.210 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Alg II) „in vorruhestandsähnliche(n) Regelungen“ nicht als arbeitslos. Im selben Monat wurden im Rechtskreis SGB II (zeitnah) lediglich 278.533 Arbeitslose im Alter von 55 Jahren und älter registriert
http://feynsinn.org/?p=11932
AntwortenLöschenZwei sich bestens ergänzende Meldungen über das Schicksal ehemaliger Lohnempfänger bringt der “Tagesspiegel” heute. Beginnen wir mit einem meiner besten politischen Freunde, dem Schachgenie, Weltretter und Frontmann der sozialdemokratischen Rammstein-Fraktion, Peer Steinbrück. Während seine Partei den Eiertango um die Rentenkürzung67® mit eingesprungenem Müntefering tanzt, Spart der Peer strickt dagegen:
“Die Antwort auf den mathematischen Druck der Demografie kann nicht die ersatzlose Suspendierung der Rente mit 67 sein”; Er verwies in diesem Zusammenhang auf Berufsschulangebote für Menschen ab 50 oder 55 Jahren.
Legal, illegal, JobCenter
AntwortenLöschenDie Meldung des Tages kommt aber aus dem Berliner Sozialgericht, das die Faxen dicke hat von der Praxis in den JobCentern und deren Übermut, vor Gericht zu ziehen. Zu tausenden klagen Bürger und bekommen Recht, noch viel öfter aber ziehen die Jobcenter den Schwanz ein und ihre Schikanen zurück. “Einigung” heißt das dann. Man wird sich aber wohl kaum “einigen”, wenn die Jobcenter sich bis zur Klageerhebung an geltendes Recht gehalten haben.
Von den Prozesskosten sind dabei nicht nur die Hartz IV – Empfänger befreit, sondern auch die JobCenter. Das Sozialgericht fordert daher die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für letztere. Alle Welt quakt von “Anreizen” für Arbeitslose, derweil können Menschenhasser in der Bürokratie nach Gusto rechtswidrig handeln ohne jedwede Konsequenzen fürchten zu müssen. Das ist nicht bloß ein obrigkeitsstaatliches Missverhältnis, es ermutigt auch charakterliche Hanswurste, ihre ganz persönlichen Leidenschaften auszuleben. Fragt sich jetzt allerdings, ob das so hingenommen wird oder gar so gewollt ist.