13. Dezember 2011

Vorsicht, Falschmeldung

Die OZ meldete in aller Kürze und rotzfrech mit dem (OZ) in der Spitzmarke, dafür aber falsch:
Berlin (OZ) - Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat den Rücktritt von Justizsenator Michael Braun (CDU) begrüßt. Nach nicht einmal zwei Wochen war Braun nach massiven Vorwürfen im Zusammenhang mit fragwürdigen Immobiliengeschäften gestern zurückgetreten. ...
Im Tagesspiegel ist dagegen zu lesen:
Bitte um Entlassung
Finanziell abgefederter Abgang
Der Justiz- und Verbraucherschutzsenator, Michael Braun trat nicht zurück, er bat um Entlassung. Das garantiert ihm ein Übergangsgeld.
Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun, hat elf Tage nach seiner Vereidigung für das Amt den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) um seine Entlassung gebeten. Nach der Berliner Verfassung hätte es auch eine andere Möglichkeit gegeben: „Die Mitglieder des Senats können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten“, heißt es in Artikel 56, Absatz 3 der Verfassung. Zwischen Rücktritt und Entlassung gibt es jedoch einen kleinen, geldwerten Unterschied, der dem scheidenden Regierungsmitglied für sechs Monate ein Übergangsgeld garantiert.
Im Senatorengesetz des Landes Berlin muss man erst ein bisschen blättern, um den Trick zu verstehen. ...
Auf solch eine Idee ist in der OZ oder im chicen Hauptstadtbüro niemand gekommen. Wozu auch? Die Leser zahlen und schlucken die Falschmeldung.
Nur der Rücktritt ist für den Steuerzahler gratis. Dabei geht es auch nicht um Peanuts. Denn das Übergangsgeld wird laut Senatorengesetz mindestens für sechs Monate gewährt. Drei Monate in Höhe des Amtsgehalts, des Ortszuschlags der Stufe 1 und des Familienzuschlags. Für die restlichen drei Monate wird „nur“ noch die Hälfte dieser Bezüge gezahlt.Die Mitglieder des Senats werden in Berlin nach der Besoldungsgruppe B 11 bezahlt. Das ist ein monatliches Grundgehalt von 10 719 Euro, zuzüglich einiger hundert Euro Zuschläge, unter anderem abhängig von der Zahl der Kinder. Nach drei Monaten bleiben dann immer noch rund 5500 Euro Übergangsgeld monatlich übrig. Von dieser Regelung profitiert jetzt auch der entlassene Justizsenator Braun. ... 

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