17. November 2011

"Hartz IV: Alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen fehlerhaft"

Schon vor Jahren fiel mir auf, dass es laut OZ haufenweise ALG 2-Betrüger gibt. Kaum etwas las ich in all den Jahren über ahnungslose Mitarbeiter in den sog. Jobzentren, die z.B. Alg 2-Berechtigte um ihr Geld betrogen, bis die Betrogenen ihre Forderungen einklagten. Ich las nur von überlasteten Sozialgerichten. (Sind sie immer noch überlastet?)

Hier ein neuer Skandal, der die unfassbare Unverschämtheit im Umgang mit Alg 2-Berechtigten belegt, kein Thema in der OZ:
Hartz IV: Alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen waren fehlerhaft

Laut eines Prüfberichts des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt. ...
Wenn ein Alg 2-Berechtigter einen Termin verpasst oder eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, muss er damit rechnen, dass ihm das Alg gekürzt wird, im Wiederholungsfall bis auf null Euro. Was passiert mit den unfähigen Mitarbeitern? Wird ihnen für einen Alg 2-Betrug, eine fehlerhafte Eingliederungsvereinbarung auch sofort etwa ein Drittel von ihrem Monatslohn abgezogen? OZ-Redakteure brauchen Sie danach nicht zu fragen. Die Frage legte ja nahe, dass Sanktionen gegen Alg 2-Berechtigte ungerecht sind.

5 Kommentare:

  1. Eines ist nicht (mehr) richtig. Die Möglichkeit einer Sanktion bei Nichtunterschreiben einer Eingliederungsvereinbarung besteht seit dem 01.04.11 nicht mehr. Vielmehr muss dann, wenn sich jemand weigert die EV zu unterzeichnen, das Jobcenter einen Verwaltungsakt mit den Pflichten erlassen, mit der Möglichkeit des Widerspruchs. Eine klitzekleine Verbesserung...

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  2. Anonym17.11.11

    "Hartz IV ist der größte Fehler!

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  3. @ G. Kochhan:

    Danke für die Berichtigung.

    Das hift aber nicht jenen, die in den vergangenen sechs Jahren sanktioniert wurden. Oder wurden alle Sanktionen wegen nicht unterschriebener Vereinbarungen zurückgenommen und den Betroffenen das Geld nachgezahlt, mit Zinsen? Das würde mich wundern, denn nicht einmal die verfassungswidrigen Alg 2-Sätze wurden rückwirkend anerkannt. Ebenso wird es mit der nächsten Klage gegen die Sätze sein. Die Ärmsten werden weiterhin betrogen, mit der einen kleinen Ausnahme, die Sie nannten.

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  4. Anonym18.11.11

    Daburna hat den politischen Schlagabtausch mit Augstein und Blome verlinkt.
    -Mindeslohn oder Maxi Schwachsinn oder
    vom 13.02.2011 -Hartz IV.
    Ruhig ansehen. Blome sagt, die Kanzlerin hat jetzt einen Schuss. Da hat er Recht und Blome hat einen riesen großen Knall.

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  5. Anonym18.11.11

    Hartz IV
    YouTube - Kinder klagen an

    aber uns geht es ja noch gut

    Frei Blog

    Der Preis der Gier. Spekulationen auf Nahrungsmittel. Kinder sterben.
    Seht alle genau hin, wenn Kinder sterben.
    Der ganz alltägliche Wahnsinn.
    Wir wissen es schon lange.
    Wir wollen es nicht wissen.
    Wir sollten uns alle schämen, alle.

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