26. Oktober 2011

"Rechtswidrige Polizeirazzia"

Wie es um die Bürgerrechte in D. steht, ist nicht das Lieblingsthema der OZ, eher ein von ihr gemiedenes. Ich trug hier ein, was sich am 19. Februar in Dresden zugetragen hatte. OZ-Leser wissen davon meines Wissens nichts. Deshalb ist auch dies für die Leser nicht bedeutend:
Keine Gnade für „Rambo-Einsatz“ der Polizei
Die rabiate Polizeirazzia gegen vermeintliche Linksextreme nach den Neonazi-Aufmärschen am 19. Februar in Dresden war auf ganzer Linie rechtswidrig. Nachdem Dresdner Amtsrichter bereits die Durchsuchung eines Anwaltsbüros sowie eines Parteibüros der Linken und die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Mitarbeiter als rechtswidrig einstuften, gab es dieses Urteil (AZ: 270 Gs 3762/11) nun auch für die Durchsuchung einer Privatwohnung in dem Gebäude. „Das Vorgehen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden war ein Akt der Willkür und hat geltendes Recht in gravierender Weise verletzt“, erklärte Anwalt André Schollbach am Dienstag.

„Es wäre zu begrüßen, wenn die sächsischen Strafverfolgungsbehörden die Entscheidungen des Gerichts zum Anlass nehmen würden, dem Rechtsstaatsprinzip künftig die angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen“, formulierte Schollbach weiter. ...
Das erinnert mich daran:
Als die OZ vor dem Heiligendamm-Gipfel aus Gründen eine hemmungslose und grundlose Angstmacherei (weil jeglicher kritische Abstand fehlte) betrieb, kam ihr dies so sehr zupass, dass es Titelgeschichte wurde. Dass der Terrorverdacht eine bodenlose Lüge war, stellte die OZ mit einer Kurzmeldung auf der Landesseite richtig.

Es erinnert mich auch daran, wie schnell die OZ trotz großer Klappe die Berichterstattung über den Trojanerskandal einstellte. Die journalistische Tätigkeit überlässt die OZ weitgehend anderen, von denen dann kopiert werden kann - oder auch nicht, denn es zeigt sich, dass und wie der deutsche Staat womöglich Bürgerrechte verletzt:
Die Tücken der Überwachungstechnik
In Deutschland ist Abhörtechnik im Umlauf, die womöglich mehr kann als zulässig. Konkret geht es um Technik der saarländischen Firma Syborg. Sie kann Telefonate und E-Mails mitzeichnen. Sie kann dabei auch in Kernbereiche eindringen, die rechtlich geschützt sind. Das heißt, auch private Gespräche oder Telefonate mit Anwälten, Bundestags- und Landtagsabgeordneten können mitgezeichnet werden. Das zumindest ist Harald Friedrich passiert, früher Abteilungsleiter im Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen. In seinem Fall offenbarte das Programm auch eine weitere Schwäche. Es kann gesammelte Daten nicht löschen, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. ...
FAKT liegen allerdings Dokumente vor, die belegen, dass auch Berlin, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern das Programm gekauft haben. Und nicht nur das: Die Abhörtechnik aus dem Saarland wurde auch dem früheren libyschen Machthaber Gaddafi und dessen Regime angeboten. Entsprechende Unterlagen sind im persönlichen Bunker von Gaddafis Sohn Mutassim gefunden worden, der unter seinem Vater Sicherheitschef war. Hervorhebung von mir

Aktuell dazu auch diese Pressemitteilung:
Chaos Computer Club analysiert aktuelle Version des Staatstrojaners
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde jüngst eine noch fast fabrikneue Version des Staatstrojaners zugetragen. Der Vergleich zur älteren, vom CCC bereits analysierten Version mit dem aktuellen Schnüffel-Code vom Dezember 2010 förderte neue Erkenntnisse zutage. Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert, beliebiger Code nachgeladen und auch die angeblich "revisionssichere Protokollierung" manipuliert werden. Der CCC fordert daher einen vollständigen Verzicht auf Trojanereinsätze in Ermittlungsverfahren. ...
Der CCC fordert daher:
Kein weiterer Einsatz von Trojanern in strafprozessualen Ermittlungen,
Sofortige Offenlegung der Quellcodes und aller Prüfprotokolle über vergangene Einsätze von Trojanern durch deutsche Ermittlungsbehörden,
Zukünftige automatische Offenlegung von Quellcode, Binary und Protokollen des Trojaners nach jedem Einsatz.
Bei einer staatlichen Infiltration eines Rechners muß unwiderruflich die Möglichkeit erlöschen, Daten von der Festplatte des infiltrierten Systems gerichtlich zu verwerten. ...

3 Kommentare:

  1. Anonym26.10.11

    Für die OZ oder Bild Geld auszugeben, das würde mir nicht im Traum einfallen!

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  2. Anonym26.10.11

    Und was ist eine "Poizeirazzia"? Wenn man andere ständig wegen Schluderei kritisiert sollte man selbst vielleicht auch ein zweites Mal lesen.....

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