Das können Sie in der regierungsergebenen OZ nicht so klar und deutlich lesen:
Der ESM ist verfassungswidrig
Wie nicht anders zu erwarten, hat das BVerfG heute dem “Europäischen Stabilitätsmechanismus” eine Absage erteilt. Wie ebenfalls nicht anders zu erwarten, wird das in den Medien in dieser Deutlichkeit nicht kommuniziert. ...
Mit derm Urteil sind dem “ESM” oder “EFSF” (European Financial Stability Facility) gleich drei unüberwindliche Hürden in den Weg gestellt worden:
- Erstens darf die Bundesregierung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundestags haushaltspolitische Entscheidungen treffen, schon gar nicht in diesem Ausmaß.
- Zweitens darf nicht einmal der Bundestag einer äußeren Einrichtung Mittel in einer Weise übertragen, die ihm seine Kontrolle über den eigenen Haushalt nehmen (“Leistungsautomatismus”). Genau das aber ist der Kern des ESM, der nicht nur von vornherein Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe fordert, sondern quasi beliebig mehr fordern dürfte.
- Drittens kann schon gar nicht eine Regierung hingehen und – mit oder ohne Zustimmung des Parlaments – gleich für einen unbestimmten Zeitraum oder in unbegrenztem Maße Gelder von irgendwem verwalten lassen, der weder eine Legitimation hat noch in seinem Tun kontrolliert werden kann. Kurzum: Wir sind hier nicht auf dem Basar, auch wenn Ackermann ein Zelt aufgeschlagen hat.
Freiwillige Geiselhaft?
Dass die Kanzlerin das achselzuckend hinnimmt, so tut, als sei nichts gewesen und ernsthaft erzählt, Deutschland gehe es “so gut wie nie zuvor“, zeigt nur, welches Verhältnis sie zum Grundgesetz und zur Realität hat: Beides interessiert sie nicht. ...
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