In einem Beitrag über das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten aus MV zur Präimplantationsdiagnostik (OZ vom 9. 7. 2011, S. 4) wurde der Abgeordnete Steffen Bockhahn (Die Linke) indirekt mit dem Satz zitiert, er habe ein behindertes Kind. In einem Schreiben an die Redaktion stellt Bockhahn nun klar, diese Aussage sei falsch. Er habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass er im Zivildienst ein behindertes Kind gepflegt habe.Vielleicht war das Wunder ein Anwalt, der das Schreiben formulierte, sodass es nicht als Leserbrief auf der Meinungsseite landete.
Schrottline finden Sie unter der Berichtigung dies (Danke!):
Nun quält sich der Leser mit der berechtigten Frage, die wieder einmal zeigt, wie sinnlos das Bewertungssystem ist:
Und wie soll ich jetzt abstimmen?
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