Wie gewohnt berichtigt die OZ per Leserbrief auf der
Meinungsseite:
Behandlungsfehler —Beweislast liegt beim Arzt
„Zu „ Tausende Opfer von Ärztefehlern“ (OZ vom 22.6.): Der Beitrag ist wichtig, weil er auf die für den Patienten kostenfreie Möglichkeit hinweist, ärztliche Behandlungsfehler durch unabhängige Gutachter prüfen zu lassen.
Der Beitrag enthält aber einen der leider häufigen journalistischen Fehler. Hervorhebung von mir
Da irrt der Professor, denn es ist ein sachlicher Fehler; was ein journalistischer sein soll, würde mich dennoch interessieren. Vielleicht ist gemeint:
Fehler in Medien.
Falsch ist, dass bei der derzeitigen Regelung im Falle von groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Patienten läge. Beim groben Behandlungsfehler gilt auch jetzt bereits die Beweislastumkehr, d.h. die Beweislast liegt beim Arzt.
Prof. Dr. Otto-Andreas, Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern, Greifswald
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