Bund will Behinderte stärker fördernEntscheidend ist das Wort will. Es ist auch nicht mehr als eine Willenserklärung.
Die Bundesregierung will mit einem Programm über 100 Millionen Euro die Berufstätigkeit von Behinderten fördern. Der gestern vom Kabinett beschlossene Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht zudem 200 Einzelmaßnahmen vor, so Verbesserungen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.Über 200 Maßnahmen, beeindruckend und doch nur die halbe Wahrheit, denn Kritik gab es vor der Verabschiedung des Programmes und jetzt wieder, von der regierungsergebenen OZ zu 100 Prozent unterschlagen.
Einige Beispiele:
Aktionsplan für bessere Integration
Von der Leyen blitzt bei Behinderten ab
Die Sozialministerin will Behinderte künftig stärker in die Gesellschaft holen. Konkreter wird sie nicht. Behindertenverbände halten den Plan für mutlos. ...
Oder hier:
Der Nationale Aktionsplan ist in seiner jetzigen Form enttäuschend mutlos, denn er ist nicht strategisch ausgerichtet und muss sich die Bezeichnung Plan erst noch verdienen. Es ist augenscheinlich, dass nur vereinzelte gesetzgeberische und damit tiefgreifende Maßnahmen vorgesehen sind. Reiner Aktionismus reicht aber nicht aus, um die in der Konvention festgeschriebenen Menschenrechte in Deutschland zu verwirklichen. Notwendig ist vielmehr ein starkes Signal des Aufbruchs. Dazu braucht es eine Gesamtstrategie, die verbindliche Ziele festlegt. Insbesondere in den Bereichen Bildung und Arbeit ist ein strukturelles Herangehen geboten. Der SoVD fordert die an den nun erforderlichen parlamentarischen Beratungen beteiligten Akteure dazu auf, den vorliegenden Entwurf zu überarbeiten und die Chance für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vergeben.
Dies ist lange bekannt:
Im Gespräch mit Ministerin von der Leyen kritisiert der Deutsche Behindertenrat erneut den Nationalen Aktionsplan
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hatte am 9. Juni die Gelegenheit, mit Ministerin von der Leyen über den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) zu sprechen
In dem Gespräch, welches auf Bitte des DBR kurzfristig ermöglicht wurde, verdeutlichten die Vertreterinnen und Vertreter des DBR erneut ihre Hauptkritikpunkte an dem Aktionsplan: Es fehle neben der menschrechtspolitischen Ausrichtung insbesondere eine klare Struktur mit deutlichen Zielvorgaben sowie gesetzgeberische Initiativen. Auch haben die Verbände mehr Engagement seitens der Bundesregierung als Aufschlag zur Umsetzung der BRK erwartet. Es seien keine Maßnahmen erkennbar, um Menschenrechtsverletzung an behinderten Menschen zukünftig zu verhindern. ...
Die Vorsitzende des Sprecherrats Barbara Vieweg kommentierte: "Das Gespräch mit der Ministerin hat nichts daran geändert, dass der uns bislang vorliegende Aktionsplan kein Leitfaden zur Umsetzung der BRK in den nächsten 10 Jahren darstellt." ...
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hatte am 9. Juni die Gelegenheit, mit Ministerin von der Leyen über den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) zu sprechen
In dem Gespräch, welches auf Bitte des DBR kurzfristig ermöglicht wurde, verdeutlichten die Vertreterinnen und Vertreter des DBR erneut ihre Hauptkritikpunkte an dem Aktionsplan: Es fehle neben der menschrechtspolitischen Ausrichtung insbesondere eine klare Struktur mit deutlichen Zielvorgaben sowie gesetzgeberische Initiativen. Auch haben die Verbände mehr Engagement seitens der Bundesregierung als Aufschlag zur Umsetzung der BRK erwartet. Es seien keine Maßnahmen erkennbar, um Menschenrechtsverletzung an behinderten Menschen zukünftig zu verhindern. ...
Die Vorsitzende des Sprecherrats Barbara Vieweg kommentierte: "Das Gespräch mit der Ministerin hat nichts daran geändert, dass der uns bislang vorliegende Aktionsplan kein Leitfaden zur Umsetzung der BRK in den nächsten 10 Jahren darstellt." ...
Wie "wichtig" der Regierungskoalition die Umsetzung der UN-BRK ist, zeigt doch die Einführung der diskriminierenden Regelbedarfsstufe 3! 20 % Kürzung der Grundsicherung UND des behinderungsbedingten Mehrbedarfs! Noch Fragen?
AntwortenLöschenEs wird sich nichts ändern, weil es nichts kosten darf- wir sehen uns vor dem Bundesverfassungsgericht!