7. Juni 2011

Kein OZ-Thema

Arbeitslose durch mehr Druck, sprich niedrigere Sozialleistungen und Sanktionen, schneller wieder in Jobs zu bringen, das war die große Rechtfertigung für die Hartz-IV-Reform. Ziel verfehlt, lautet jetzt das Urteil von Sonja Fehr, Soziologin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, und des Leipziger Universitätsprofessors Georg Vobruba. "Die Hartz-IV-Reform hat keine deutliche Verkürzung der Arbeitslosigkeitsperioden gebracht." ...

Dennoch wird weiterhin und immer häufiger rechtswidrig sanktioniert:
Weniger Arbeitslose, mehr Sperren

... Sperrzeiten und Sanktionen nehmen zu, obwohl die Anzahl der Leistungsberechtigten abgenommen hat. So musste jeder sechste erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher Sanktionen hinnehmen. Sanktionen sind Leistungskürzungen. Im Extremfall werden die Betroffenen auf Null-Diät gesetzt. Dann zahlt das Jobcenter keinen Cent mehr. Oftmals zu Unrecht, wie sich dann in den Gerichtsverfahren erweist. Von den rund 7000 erledigten Klagen gegen diese Strafmaßnahmen waren 60 Prozent erfolgreich. ...
Die Zahlen der Regierung belegen auch, dass das System fehleranfällig ist. Deutlichstes Indiz: Die Erfolgsquote von Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide vom Amt. So betrug die Erfolgsquote beim ALG I im vergangenen Jahr fast 40 Prozent. Im Klartext heißt das: Beinahe die Hälfte aller Bescheide war fehlerhaft! Auch fast ein Drittel aller Hartz-IV-Bescheide erwiesen sich nach eingelegtem Widerspruch als nicht korrekt. Und wer als Arbeitsloser gegen die Behörde vor Gericht zog, hatte gute Chancen, sich durchzusetzen: Im Jahr 2010 waren jeweils mehr als 30 Prozent der arbeitslosen Kläger in ALG I und Hartz IV vor Gericht erfolgreich. ...

2 Kommentare:

  1. Anonym7.6.11

    sinngem ein satz der k.-kanzlerin:
    wer aus hartz VI rauskommt, hat die chance auf ein selbstbestimmtes leben.

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  2. Anonym7.6.11

    Die Würde des Menschen war unantastbar, bis Schröder und der Hartz kamen!

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