22. Mai 2011

"Die Hälfte der Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise berechtigt"

Nichts für OZ-Leser, die gern mit Halbgewalktem abgespeist werden:

Pläne der Justizminister
Neue Schritte gegen Hartz-IV-Klageflut
Die Justizminister der Länder plädieren für weitere Schritte zur Eindämmung der Klageflut gegen die Hartz-IV-Reformen. Sie beschlossen bei der Justizministerkonferenz in Halle (Sachsen-Anhalt) am Mittwoch einstimmig einen entsprechenden Antrag des Landes Berlin ...

Im vergangenen Jahr hatten die Sozialgerichte den Angaben zufolge mit bundesweit 180.000 neuen Verfahren einen neuen Höchststand registriert. ...
Die Justizsenatorin forderte beispielsweise, die Jobcenter an den Gerichtskosten zu beteiligen. "Die Hälfte der Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise berechtigt. Wenn die Jobcenter an den Kosten dieser Gerichtsverfahren beteiligt werden, wächst der Anreiz für die Behörden, solche Verfahren bereits im Vorfeld zu vermeiden", sagte die Senatorin. Hervorhebung von mir

Die meisten Sozialbehörden, zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenkasse, seien verpflichtet, für jedes Verfahren beim Sozialgericht eine Kostenpauschale zu bezahlen. Es sei nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Jobcenter als die Behörde, welche an den meisten Sozialgerichtsverfahren beteiligt seien, von dieser Abgabe befreit wurden, sagte von der Aue. ...

1 Kommentar:

  1. Anonym22.5.11

    Besser wäre es die Arbeitslosigkeit und dieses Menschen verachtende Hart(z)4
    zu vermeiden, bzw. abzuschaffen.

    Seit 20 Jahren faseln die Politiker hier nur darüber und nichts passiert effektiv!

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