22. Mai 2011

Ahnungslosigkeit kann gefährlich werden, für OZ-Leser

Im Grünenblog wird berichtet, wie die Greifswalder OZ über einen Gerichtsfall gefährlich verkürzt, weil unvermindert kenntnisarm, berichtet und damit ahnungslose Alg 2-Berechtigte bildlich ans Messer liefern könnte.

Kleines Beispiel aus dem OZ-Text:
... Denn laut dem Spruch der Kasseler Richter dürfen die Bezieher von Sozialleistungen durchaus Vermögen besitzen — beispielsweise, wenn sie geerbt haben. Das war bei dem angeklagten Karlshagener der Fall ...
Richtig ist: Nur wenn der Betroffene vor Beginn der Langzeitarbeitslosigkeit erbte, braucht er das Erbe nicht anzugeben, wenn es nach Eintritt in den Alg 2-Bezug ausgezahlt wird. Fällt der Erbfall in die Zeit des Leistungsbezuges, muss er die Erbschaft angeben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google