28. April 2011

Es darf hinterhergehechelt werden

Gestern hat es der Usedomspotter berichtet:

... Zwei Anlieger haben beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald Normenkontrollklage gegen den von der Gemeindevertretung am 27. Januar 2011 beschlossenen Bebaungsplan Nr. 23 „Ortszentrum an der Delbrückstraße 1 in Heringsdorf“ erhoben. ...
Gemeint ist der Koloss von Heringsdorf.

Und die Usedom-OZ? Sie hechelt vielleicht morgen hinterher.

3 Kommentare:

  1. Edward28.4.11

    hm, vielleicht hat das Finanzausschussmitglied aus dem Schatzkästchen, sprich nichtöffentliche Sitzung geplaudert?

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  2. Anonym29.4.11

    OVG erlaubt den Nazimarsch durch Greifswald.
    Ich fasse es nicht.

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  3. Nein, das hat es nicht. Im Gegensatz zu anderen halte ich mich an das Prinzip der Nichtöffentlichkeit.

    Das wäre abgesehen davon auch kein Thema für den Finanzausschuss.

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