23. März 2011

Lasst andere fragen; uns reichen die Antworten

Vor zwei Monaten hatte der Tagesspiegel berichtet, wie Sie aus meinem Blog wissen:

Das Polizeigesetz erlaubt den Einsatz deutscher verdeckter Ermittler zur Gefahrenabwehr. „Allerdings hat ein ausländischer Beamter in Deutschland keine polizeilichen Befugnisse“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Alain Mundt, der 2007 die G-8-Gipfel-Gegner vertreten hatte. Sollte Kennedys Einsatz auch zur Provokation von Straftaten geführt und sich so auf etwaige Demonstrationsverbote ausgewirkt haben, müsste dies umgehend aufgeklärt werden.

Das könnte die Verhandlung gegen das Verbot des Sternmarsches beeinflussen, die an diesem Mittwoch in Schwerin beginnt: Der Sternmarsch war während des G-8-Gipfels wegen erwarteter Ausschreitungen untersagt worden.
Eine Woche später stand es auch in der OZ.

Heute nun auf der Landesseite:
Britischer V-Mann in Heiligendamm: Schwerin hat für Polizeispitzel bezahlt
Der Streit um den Einsatz des britischen Polizeispitzels Mark Kennedy beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm geht weiter. Das Schweriner Innenministerium räumte auf parlamentarische Anfrage der Linkspartei ein, für die Dienste des mittlerweile enttarnten Geheimpolizisten bezahlt zu haben. Der „ausländischen Polizeibehörde“ seien „Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten“ erstattet worden, heißt es.
Wer ist es? Es ist die Landesregierung. Deren Antwort vom 8.(!) März steht hier, kostenlos.
„Das Innenministerium bringt die Wahrheit nur scheibchenweise ans Licht“, kritisiert Peter Ritter (Linke). ...
... auch, weil sich die harmlose OZ nicht um die Sache gekümmert hat, weil sie keine Antwort erzwungen hat, (Ich vermute, sie hat nicht einmal gefragt.) und weil sie auch zukünftig der Sache weder kritsich, noch hochwertig, noch überhaupt nachgehen wird.

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