20. Januar 2011

"Im Dschungel des Leistungsschutzrechtes"

Stefan Niggemeier hat das, was ich bisweilen mit wenigen Wörtern erwähnte (Verlage eignen sich kostenlos etwas an, das sie an Sie verkaufen) in einem Eintrag über das von den Verlagen herbeigesehnte sog. Leistungsschutzrecht zusammengebracht,
und er hat vollkommen Recht,
und die OZ verschweigt weiterhin, was die Verlage vorhaben, sie verschweigt sogar seit einiger Zeit, woher sie das Material hat, damit Sie nicht erkennen können, wie viele kostenlose Quellen (z.B. PR-Kram, Pressemitteilungen) von den Redaktionen genutzt werden,
und Sie, liebe Leser werden diejenigen sein, die letztlich zu zahlen haben, sollte das L.recht umgesetzt werden:

Im Dschungel des Leistungsschutzrechtes
Die Logik klingt spontan einleuchtend: Man darf nicht sich einfach an fremden Inhalten bedienen, um daraus ein eigenes Geschäft machen.
Das ist ein Argument der Verlage im Kampf für ein Leistungsschutzrecht, und es ist ein besonders wichtiges, weil es in der komplexen Materie ungewöhnlich anschaulich und überzeugend ist. Es richtet sich vor allem gegen Suchmaschinenbetreiber wie Google und liest sich zum Beispiel in den Worten von Hubert Burda, dem Präsidenten des Verbandes der Zeitschriftenverleger, so:
Suchmaschinen, aber auch Provider und andere Anbieter profitieren überproportional von unseren teuer erstellten Inhalten. Doch wer die Leistung anderer kommerziell nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner „Link-Ökonomie” gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu.
Es gibt vermutlich kaum eine Branche, in der so systematisch gegen dieses vermeintliche „ökonomische Grundprinzip” verstoßen wird, wie die Medienbranche. Zeitungen und Zeitschriften leben zu einem erheblichen Teil davon, die Leistungen anderer kommerziell zu nutzen. Allein das Feuilleton! Es lebt davon, über Filme zu schreiben, die jemand anders gedreht hat, über Bücher, die jemand anders verfasst hat, über Gerichte, die jemand anders gekocht hat. ...
Alle Medieninteressierten sollten den Eintrag komplett lesen.

3 Kommentare:

  1. Anonym20.1.11

    Hubert Burda ist bei den Bilderbergkonferenzen dabei, die Treffen einer Globalen Elite aus Politik, Wirtschaft, Adel, Militär, Pharmaindustrie usw., daher wundert mich das gar nicht.

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  2. Ich hab mich schon wirklich viel mit diesem Thema beschäftigt. Aber so ganz will mir das Thema Leistungsschutzrecht noch nicht einleuchten. Allein der Begriff ist meiner Meinung nach schon ziemlich irreführend.

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  3. "Allein der Begriff ist meiner Meinung nach schon ziemlich irreführend."

    Stimmt genau, der Begriff soll ja auch in die Irre führen; das ist sein Sinn. Aufgabe der Journalisten wäre, darüber aufzuklären, tun die meisten aber nicht, die Feiglinge; von wegen kritischer Hochwertjournalismus.

    Ich empfehle zum Verständnis diesen Kurzeintrag:
    http://neusprech.org/leistungsschutzrecht/

    Ausführlich und erhellend ist dies:
    http://carta.info/36869/verlegerforderung-leistungsschutzrecht-ja-habt-ihr-denn-ueberhaupt-keinen-stolz/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+carta-standard-rss+%28Carta%29

    Ansonsten in die Suchmaske ganz oben links den Begriff
    leistungsschutzrecht
    eingeben und die Einträge seit Mitte 2009 lesen.

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