Hartz IV Übergangsleistungen gestrichen
... Die Rede ist von dem, was seit dem 1. Januar 2011 überraschend all denen schmerzhaft auf die Füße fällt, die von Arbeitslosengeld I auf Hartz IV (gemeint ist Alg 2) stürzen. Bislang erhielten sie – wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden – monatlich eine am letzten Arbeitslosengeld orientierte Übergangsleistung von maximal 160 € im ersten Jahr und 80 € im zweiten Jahr. Das haben die Hartz IV-Verwaltungen nun seit 1 Januar gestrichen - teilweise sogar unangekündigt. In den zugestellten „Änderungsbescheiden“ wird mit unterschiedlich vernebelnden Begründungen behauptet, ein Recht auf „Wegfall des befristeten Zuschlages gemäß § 24 SGB II“ umsetzen zu müssen und dadurch bereits erteilte Leistungszusagen aus dem – immer noch gültigen! - Sozialgesetzbuch II zurück nehmen zu können. ...
... Die Rede ist von dem, was seit dem 1. Januar 2011 überraschend all denen schmerzhaft auf die Füße fällt, die von Arbeitslosengeld I auf Hartz IV (gemeint ist Alg 2) stürzen. Bislang erhielten sie – wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden – monatlich eine am letzten Arbeitslosengeld orientierte Übergangsleistung von maximal 160 € im ersten Jahr und 80 € im zweiten Jahr. Das haben die Hartz IV-Verwaltungen nun seit 1 Januar gestrichen - teilweise sogar unangekündigt. In den zugestellten „Änderungsbescheiden“ wird mit unterschiedlich vernebelnden Begründungen behauptet, ein Recht auf „Wegfall des befristeten Zuschlages gemäß § 24 SGB II“ umsetzen zu müssen und dadurch bereits erteilte Leistungszusagen aus dem – immer noch gültigen! - Sozialgesetzbuch II zurück nehmen zu können. ...
"Geradezu schäbig“ findet Brigitte Vallenthin, „dass Ministerin von der Leyen zwar um die Auszahlung von 5,- € ab 1. Januar herum eiert, weil es noch keine Gesetzesgrundlage gäbe – sich gleichzeitig aber nicht schämt, in voraus eilendem Gehorsam gegenüber Finanzminister Schäuble den Berechtigten Leistungen vorzuenthalten, für die es ausweislich der Rechtsunsicherheiten in den ihr unterstellten ARGEn ganz offenlichtlich ebenfalls keine Gesetzesgrundlage zu geben scheint. Wir erwarten deshalb von Ursula von der Leyen, dass sie – gemäß dem Grundsatz „gleiches Recht für alle“ - sofort die Bundesagentur für Arbeit anweist - ebenfalls mangels neuer Gesetzesgrundlage -, die Leistungen des Übergangsgeldes vom Arbeitslosengeld zu Hartz IV nach zu
zahlen und auch weiterhin zu leisten.“
zahlen und auch weiterhin zu leisten.“
Auch dies über die weitere Zunahme von Klagen gegen Alg 2-Bescheide wurde den Leseren nicht mitgeteilt:
... Ist die Klagewelle eine Wutwelle empörter Hartz-IV-Empfänger? Schudoma (Gerichtspräsidentin des Berliner Sozialgerichtes) verneint. Dagegen spreche schon die enorm hohe Erfolgsquote der Kläger. Jedes zweite Verfahren endet zugunsten des Klägers. Die Leute klagen, weil sie ein gesundes und offensichtlich berechtigtes Misstrauen gegenüber den Jobcentern haben.
Der Fehler liegt im System, nicht bei den Hartz-IV-Empfängern, da ist sich Schudoma sicher. In den Jobcentern sind die Sachbearbeiter schlicht überfordert. Zu wenige von ihnen müssen zu viele Menschen betreuen. Dabei greifen sie auf ein Regelwerk zurück, das selbst Fachleute kaum durchschauen. Leistungsberechnungen verlangen von ihnen regelmäßig mathematische Höchstleistungen. ...
Der Fehler liegt im System, nicht bei den Hartz-IV-Empfängern, da ist sich Schudoma sicher. In den Jobcentern sind die Sachbearbeiter schlicht überfordert. Zu wenige von ihnen müssen zu viele Menschen betreuen. Dabei greifen sie auf ein Regelwerk zurück, das selbst Fachleute kaum durchschauen. Leistungsberechnungen verlangen von ihnen regelmäßig mathematische Höchstleistungen. ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.